08.05.2023
Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR
Im September 2021 hat der LVR die Vorlage „Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR“ vorgelegt, in der verschiedene Vorkehrungen zum Gewaltschutz festgelegt wurden. Das Grundsatzpapier soll einen Beitrag dazu leisten, dass alle Menschen, für die der LVR arbeitet und die im LVR arbeiten, eine einheitliche Qualität des Gewaltschutzes im LVR erwarten können und bestmöglich vor Gewalt geschützt werden. Der erste Monitoring-Bericht ( Vorlage Nr. 15/1044) gibt nun einen ersten Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand hinsichtlich der im Grundsatzpapier getroffenen Vorkehrungen zum Gewaltschutz.
Neben den LVR-eigenen Einrichtungen hat sich der LVR mit seinem Grundsatzpapier auch vorgenommen, externe Leistungserbringer beim Gewaltschutz zu unterstützen. Hierfür hat das LVR-Dezernat Soziales unter anderem das „Eckpunktepapier zum Gewaltschutz bei Leistungen der sozialen Teilhabe“ veröffentlicht. Alle Leistungserbringer der Eingliederungshilfe im Rheinland wurden dazu aufgefordert, entsprechende einrichtungsbezogene Konzepte einzureichen. Alle Leistungserbringer erhalten eine differenzierte Rückmeldung, um die Konzepte an die Qualitätsstandards des LVR anzupassen. Zum Thema „Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe“ hat das Dezernat zudem im November letzten Jahres gemeinsam mit dem LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen eine Fachtagung durchgeführt. Die Vorlage Nr. 15/1602 fasst nun die wesentlichen Inhalte und daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zusammen.
http://www.lvr.de
Thema: Informationen | 08.05.2023 |
↑ Zum Seitenanfang ↑