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13.12.2024

Herausforderungen und Lösungen in der trägerübergreifenden Teilhabeplanung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat kürzlich einen Forschungsbericht zur trägerübergreifenden Teilhabeplanung veröffentlicht. Diese Studie, die vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA) und dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) e. V. durchgeführt wurde, sollte die Gründe für die zurückhaltende Nutzung dieses Verfahrens sowie die damit verbundenen Hemmnisse ermitteln. Der Bericht zeigt zudem auf, wo weiterer Handlungs- und Forschungsbedarf besteht.

Hintergrund der Untersuchung ist die Einführung eines verbindlichen Teilhabeplanverfahrens im Zuge der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2018. Dieses Verfahren ist Teil des Reha-Prozesses und wird dann eingeleitet, wenn mehrere Reha-Träger oder verschiedene Leistungsgruppen beteiligt sind. Auch auf Wunsch der leistungsberechtigten Person kann das Verfahren durchgeführt werden, selbst wenn keine verschiedenen Träger oder Leistungsgruppen involviert sind. In der Praxis wird das Verfahren jedoch selten angewendet, wie die Berichte der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) zeigen. Im Jahr 2022 wurde nur bei 0,27 Prozent aller Anträge eine trägerübergreifende Teilhabeplanung durchgeführt.

Die Studie des IZA und des IAW, die vom BMAS in Auftrag gegeben wurde, hat einen explorativen Charakter und beansprucht keine abschließenden Ergebnisse. Trotzdem liefert sie wertvolle Einblicke. Experteninterviews im Rahmen der Untersuchung zeigten, dass das Instrument als grundsätzlich sinnvoll und hilfreich bewertet wird, insbesondere für Personen mit komplexen Bedarfen. Es wurde als erstrebenswert angesehen, Leistungen aus einer Hand zu ermöglichen und die Zusammenarbeit der Reha-Träger zu verbessern.

Gleichzeitig wurden jedoch mehrere Herausforderungen identifiziert, die die Umsetzung des Verfahrens erschweren. Das Teilhabeplanverfahren wird als zeitaufwendig beschrieben, sowohl was die Zuständigkeitsklärung und Bedarfsermittlung als auch die Durchführung von Teilhabeplankonferenzen betrifft. Diese Prozesse verzögern die Leistungsbewilligung erheblich. Zudem müssen Fachkräfte und Sachbearbeiter zunächst die notwendigen Kompetenzen für das Verfahren erlernen. Auch der Nutzen der trägerübergreifenden Teilhabeplanung ist für die Betroffenen oft nicht klar ersichtlich, weshalb sie diese Möglichkeit nicht aktiv einfordern.

Der Forschungsbericht gibt auch konkrete Empfehlungen, um die Nutzung des Verfahrens zu verbessern. Dazu zählen praxisnahe und regelmäßig stattfindende Schulungsprogramme für Fachkräfte, eine größere Transparenz über Leistungen und Verfahren aller Träger sowie zusätzliche personelle Ressourcen. Zudem wird eine aktuelle Übersicht mit Ansprechpartnern und eine gemeinsame IT-Schnittstelle zur Datenübermittlung empfohlen.

Die Studie weist darauf hin, dass weitere Forschung notwendig ist, insbesondere durch die Einbeziehung der Perspektive der betroffenen Versicherten. Nur so können zusätzliche Gründe für die geringe Nutzung des Teilhabeplanverfahrens ermittelt und der Mehrwert dieses Instruments für die Betroffenen besser verstanden werden.

Quelle: http://www.reha-recht.de

Thema: Informationen | 13.12.2024 |

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