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26.01.2018

Höhere Leistungen in der Grundsicherung („Hartz IV“)

Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2018 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Für Kinder und Jugendliche erhöht sich die Grundsicherung um fünf Euro: Kinder von sechs bis unter 14 Jahren bekommen 296 Euro, Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren stehen 316 Euro zu.

Thema: Informationen | 26.01.2018 |

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