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29.06.2020

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 30. September 2020 verlängert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) meldet eine Verängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis 30. September 2020:
“Mit der Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie werden die vom Gesetzgeber in den Sozialschutzpaketen I und II im SGB II, SGB XII und BVG getroffenen Sonderregelungen bis zum 30. September 2020 verlängert.”Mehr erfahren auf der Website des BMAS

Thema: Informationen | 29.06.2020 |

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