Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 30. September 2020 verlängert
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) meldet eine Verängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis 30. September 2020: “Mit der Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie werden die vom Gesetzgeber in den Sozialschutzpaketen I und II im SGB II, SGB XII und BVG getroffenen Sonderregelungen bis zum 30. September 2020 verlängert.” – Mehr erfahren auf der Website des BMAS