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10.02.2025

Kompromiss zum Gewalthilfegesetz: Wegweisende Einigung im Bundestag

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Deutsche Bundestag das Gewalthilfegesetz mit breiter Mehrheit verabschiedet. Dieses Gesetz reagiert auf die allgegenwärtige häusliche Gewalt, die in allen gesellschaftlichen Schichten gegen Frauen und Kinder verübt wird. Die Sicherstellung von Schutzräumen ist unerlässlich, und eine gesetzliche Regelung ist längst überfällig, insbesondere da sich die Situation häuslicher Gewalt seit der Corona-Pandemie weiter verschärft hat.

Caritaspräsidentin Eva Welskop-Deffaa begrüßt die Ankündigung von CDU/CSU, SPD und Grünen, sich auf einen Kompromiss zum Gewalthilfegesetz verständigt zu haben und gemeinsam für den Gesetzentwurf zu stimmen. „Es ist ein Zeichen der Hoffnung“, sagt Welskop-Deffaa.

Yvonne Fritz, Vorständin des SkF Gesamtvereins, betont die Bedeutung der Einigung: „Die nun erzielte Einigung zum Gewalthilfegesetz ist ein entscheidender Schritt zur Umsetzung der Istanbul Konvention. Erstmals beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Frauenhäuser und sichert so den Rechtsanspruch auf Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder.“

Die Caritas begrüßt auch die fraktionsübergreifende Einigung für den Mutterschutz nach Fehlgeburten. Eva Welskop-Deffaa erklärt: „Es ist gut und richtig, dass mit dieser Gesetzesänderung eine Schutzlücke beim Mutterschutz geschlossen wird. Der Sozialstaat stellt sich hiermit erkennbar an die Seite derer, die in einer besonders belastenden Situation sind und Schutz und Hilfe brauchen. Für diesen Sozialstaat zu kämpfen ist und bleibt die vornehmste Aufgabe der Demokratinnen und Demokraten.“

Quelle: http://www.caritas.de

Thema: Informationen | 10.02.2025 |

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