29.04.2025
Krankenhausreform 2025 – Qualität statt Bürokratie?
Die bundesweite Krankenhausreform zielt darauf ab, die Versorgungsqualität nachhaltig zu verbessern, indem bundeseinheitlich definierte Leistungsgruppen Mindestansprüche an Personal, Medizintechnik und Abläufe festlegen. Kliniken müssen für bestimmte Versorgungsaufträge vorgegebenen Standards entsprechen – etwa durch die Beschäftigung einer festgelegten Anzahl spezialisierter Fachärztinnen und Fachärzte und den Betrieb moderner medizintechnischer Einrichtungen. Ein beratender Ausschuss, in den Vertreter verschiedener Akteure aus Klinikbetrieb, Ärzteschaft, Pflege und den Krankenkassen eingebunden sind, arbeitet an der weiteren Konkretisierung dieser Kriterien.
Bereits in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Sachsen und Niedersachsen, laufen die Antragsverfahren, während andere Regionen wie Nordrhein-Westfalen bislang das System eher als Planungsinstrument genutzt haben. Das Gesetz verlangt klare Vorgaben, die auch Schwellenwerte bei Fallzahlen berücksichtigen – so müssen Einrichtungen in der allgemeinen Chirurgie zum Beispiel eine Mindestanzahl qualifizierter Fachkräfte vorweisen. Auch in der Interventionellen Kardiologie sind bestimmte technische Ausstattungen, wie der Betrieb eines Katheterlabors und der Einsatz spezieller bildgebender Verfahren, festgeschrieben.
Fachkreise kritisieren, dass die pauschalen Vorgaben kaum Raum bieten, um den spezifischen Anforderungen einzelner Leistungsbereiche gerecht zu werden. Es besteht die Befürchtung, dass besonders hochspezialisierte Eingriffe unverhältnismäßig unter einem starren Raster leiden könnten und eine zu strenge Personalnorm in Bereichen wie der Kinder- und Jugendchirurgie zu Versorgungsengpässen führen kann. Einige Bundesländer, allen voran Bayern, plädieren daher für flexiblere Regelungen, die regionale Besonderheiten und bestehende Kooperationsmöglichkeiten berücksichtigen. Zudem wird eine Verlängerung der Übergangsphase diskutiert, um den beteiligten Kliniken mehr Planungssicherheit zu bieten.
Der aktuelle Verordnungsentwurf – der noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf – unterstreicht, dass die Krankenhausreform in einem komplexen Spannungsfeld zwischen einheitlichen Qualitätsstandards und regional angepassten Versorgungsstrukturen verankert ist. Die endgültige Ausgestaltung wird letztlich davon abhängen, wie sich die unterschiedlichen Interessen auf Bundes- und Landesebene miteinander vereinbaren lassen.
Quelle: http://www.aok.de
Thema: Informationen Gesundheit | 29.04.2025 |
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