Krankenhausreform: Was Sie wissen müssen
Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit hat Karl Lauterbach „seine“ Krankenhausreform erfolgreich durch alle parlamentarischen Hürden gebracht. Dieses Reformpaket zielt darauf ab, die Qualität der Behandlungen zu steigern, indem spezialisierte Kliniken stärker in den Fokus gerückt werden. Darüber hinaus soll eine engere Verzahnung der ambulanten und stationären Sektoren erreicht werden.
Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist die Einführung von Vorhaltepauschalen. Das bedeutet, dass die Finanzierung der Kliniken zukünftig nicht mehr nur anhand der Anzahl der Behandlungen erfolgt, sondern zu einem großen Teil über die Leistungen, die die Kliniken grundsätzlich bereithalten. Dies soll die Krankenhäuser finanziell stabiler machen und die Qualität der Versorgung verbessern.
Besonders in ländlichen Regionen, wo Patienten häufig Schwierigkeiten haben, Fachärzte zu finden oder lange Wege für Spezialuntersuchungen zurücklegen müssen, soll die Reform Abhilfe schaffen. In solchen Regionen sollen bestimmte Kliniken, sogenannte Level 1i-Krankenhäuser, auch fachärztliche Leistungen anbieten. Somit können Patienten sich ambulant im Krankenhaus behandeln lassen, anstatt weite Wege zu Fachärzten auf sich nehmen zu müssen. Bei einem Mangel an Hausärzten können diese Kliniken auch allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Zudem soll die ambulante Versorgung von schwerkranken Kindern und Jugendlichen erleichtert werden.
Der Bundesrat hat in einer begleitenden Entschließung auf Antrag einiger Bundesländer pragmatische Lösungen zur Umsetzung der Reform gefordert. Dazu gehören der Abbau von Bürokratie und die Vermeidung von Doppelregelungen, um den Organisationsablauf in der Patientenversorgung zu verbessern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Einheitliche Prüfregeln und die Förderung von Digitalisierungsprozessen sind weitere notwendige Maßnahmen. Der Bundesrat fordert zudem realistische Fristen für die Umsetzung der Reform und regelmäßige Überprüfungen der Verfahren hinsichtlich ihres Zwecks, ihrer Aktualität und ihrer Wirkung.
Ein weiterer Kritikpunkt des Bundesrats sind die hohen Anforderungen des Gesetzes an den Facharztstandard. Der Fachkräftemangel führt bereits zur Abmeldung von Fachabteilungen in Krankenhäusern, und diese Reform könnte das Problem noch verschärfen. In einigen Bereichen, wie der Notfallversorgung und der Kinderchirurgie, sind die Facharztzahlen derzeit nicht erreichbar. Eine Anpassungszeit und eine zeitlich gestaffelte Einführung der Anforderungen sind daher notwendig.
Die finanzielle Seite der Reform wird ebenfalls kritisch gesehen. Die Vorhaltevergütung ist in der aktuellen Form noch leistungsmengenabhängig, und es ist unklar, welche Auswirkungen dies auf die Struktur der Krankenhauslandschaft haben wird. Die Finanzierung muss so gestaltet sein, dass sie für den wirtschaftlichen Betrieb der notwendigen Standorte ausreicht. Der Bundesrat bemängelt, dass die finanziellen Auswirkungen der Reform ab 2025 nicht ausreichend dargelegt wurden und fordert eine intensive Prüfung der Möglichkeiten einer Überfinanzierung.
Die Krankenhausstrukturreform soll über einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro finanziert werden, dessen Kosten zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern getragen werden. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: http://www.fokus-sozialrecht.de
Thema: Informationen Gesundheit | 03.12.2024 |