Leipziger Erklärung zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Im Rahmen der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) am 24. Oktober 2024 in Leipzig haben die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) eine wegweisende „Leipziger Erklärung“ verabschiedet. Diese Erklärung betont die dringende Notwendigkeit, die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Der Ausgangspunkt der Erklärung ist das Bekenntnis zu Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon etwa 8 Millionen schwerbehindert. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung, die Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe in den Fokus zu rücken.
Traditionell wurden Behinderungen oft als Defizite wahrgenommen, doch die UN-Behindertenrechtskonvention hat einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Behinderung wird nun als das Wechselspiel zwischen individuellen Beeinträchtigungen und gesellschaftlichen Barrieren verstanden. Dies bedeutet, dass die Verantwortung für den Abbau dieser Barrieren bei der gesamten Gesellschaft liegt.
Trotz einiger Fortschritte aufgrund des grundgesetzlichen Benachteiligungsverbots und der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es noch erhebliche Defizite. Die abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Staatenbericht Deutschlands aus dem Jahr 2023 zeigen, dass noch viel Handlungsbedarf besteht.
Die KBB-Mitglieder betonen, dass die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein Querschnittsthema ist, das alle Politikfelder betrifft. Alle politischen und administrativen Entscheidungen müssen stets auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft werden. Barrierefreiheit ist nicht nur rechtlich verpflichtend, sondern auch ein Qualitätsstandard für ein modernes Land.
Die Erklärung der KBB-Mitglieder bekennt sich zu den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Leitmotiv „Inklusion“. Sie setzen sich dafür ein, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Besonders wichtig ist dabei das individuelle Wunsch- und Wahlrecht, das es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, außerhalb von Sonderstrukturen zu lernen, zu leben und zu arbeiten.
Bis Ende 2026 sollen politikfeldbezogene Erfordernisse in alle Ministerkonferenzen integriert werden. Die KBB bietet der MPK regelmäßige Austausche an, um den Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention zu erörtern.
Die KBB erwartet von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, dass Inklusion weiterhin als politischer Schwerpunkt verfolgt wird. Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollen zur Chefsache gemacht werden, inklusive regelmäßiger politischer Befassung und Sensibilisierung der kommunalen Ebenen.
Die Leipziger Erklärung macht deutlich, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen konsequent vorangetrieben werden muss. Nur durch gemeinsames Handeln kann eine Gesellschaft entstehen, die niemanden aufgrund von Behinderungen benachteiligt.
Quelle: http://www.lbbp.nrw.de
Thema: Informationen | 19.11.2024 |