Leistungen der Pflegeversicherung für Behinderteneinrichtungen
§ 43a SGB XI begrenzt die Leistungen der Pflegeversicherung für die Bewohner:innen besonderer Wohnformen auf 266 Euro im Monat. Die Leiterin der Rechtsabteilung des bvkm, Katja Kruse, hält die Vorschrift deshalb für verfassungswidrig. In einem aktuellen Beitrag auf http://www.reha-recht.de analysiert sie dazu das Urteil des LSG Bayern vom 22. September 2022 - Az. L 4 P 56/21.
Ob für die Betroffenen selbst etwas herauskommt wenn die Einrichtungen Zugriff auf Gelder der Pflegeversicherung über die Tagessätze hinaus bekommen würden bleibt ungewiss.