Das Besteuerungsverfahren in Deutschland wird modernisiert. Künftig bleibt dem Steuerpflichtigen mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, nämlich bis zum 31.07. des Folgejahres. Für Papierbelege wie Spendenquittungen gilt: aufbewahren, aber nicht mehr einreichen. Immer wieder hilfreich im Zusammenhang mit der Steuererklärung: das Steuermerkblatt des bvkm für Familien mit behinderten Kindern.