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28.08.2023

Menschenrechtsinstitut bemängelt Stagnation bei Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt die Stagnation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, anlässlich der bevorstehenden Staatenprüfung Ende August in Genf. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren.“

Am 29. und 30. August 2023 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umsetzt. Die Staatenprüfung findet im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ mit deutschen Regierungsvertreterinnen und -vertretern in Genf statt. Zu dieser Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle einen sogenannten Parallelbericht verfasst. Der Bericht benennt ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, etwa zu den Themen Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit.
Die Monitoring-Stelle kritisiert vor allem das stark ausgebaute System von Sonderstrukturen in Deutschland – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. „Es wird zwar viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht“, so Palleit.
Der Parallelbericht weist darauf hin, dass in vielen Bereichen Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe nach wie vor kaum oder gar nicht mitgedacht werden. So fehle ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung einer gleichberechtigten Teilhabe. Das gelte beispielsweise für Wohnungsbau, Katastrophenschutz sowie Zugang zu Arztpraxen. Probleme, wie etwa fehlende diskriminierungsrechtliche Verpflichtungen zu Barrierefreiheit im privaten Sektor, seien zwar seit langem bekannt, aber politisch nicht bearbeitet. „Hier fehlt es an der notwendigen menschenrechtlich gebotenen politischen Priorisierung“, heißt es im Bericht.

WEITERE INFORMATIONEN

Im Fokus: Neuer Schwung für die UN-Behindertenrechtskonvention – Interview mit Leander Palleit und Britta Schlegel, Leitung Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte
https://akds.info/imfokus

Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands
https://akds.info/parallelbericht

Parallelbericht Leichte Sprache
https://akds.info/parallelbericht-leichtsprache

Parallelbericht Deutsche Gebärdensprache
https://akds.info/parallelberichtgeb

Parallelbericht Englisch
https://akds.info/parallelbericht-englisch

Factsheet Arbeit
https://akds.info/Factsheet Arbeit

Factsheet Inklusive Bildung
https://akds.info/FactsheetInklusiveBildung

Factsheet Private Akteure zu Barrierefreiheit verpflichten
https://akds.info/FactsheetPrivateAkteure

Factsheet Anwendung von Zwang
https://akds.info/factsheetzwang

Selbstbestimmt leben
https://akds.info/selbstbestimmt

FAQ zur Staatenprüfung Deutschlands zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention am 29./30.08.2023
https://akds.info/FAQ2023

Thema: Informationen | 28.08.2023 |

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