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24.09.2024

Neue Vergütungsregelungen für Betreuer und Vormünder

Das Bundesministerium der Justiz hat einen neuen Gesetzentwurf veröffentlicht, der die Vergütung für mehrere Berufsgruppen deutlich verbessern soll. Zu den betroffenen Gruppen gehören berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger.

Vereinfachung des Vergütungssystems

Ein zentrales Element des Entwurfs ist die grundlegende Neugestaltung der Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer. Das bisherige System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden, um die Abrechnung transparenter und weniger bürokratisch zu gestalten. Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren, indem ihre Aufwandspauschalen angehoben werden.

Statement des Bundesjustizministers

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte die Notwendigkeit dieser Reform: „Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu niedrig: Die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Vormündern ist nicht mehr zeitgemäß. Viele Menschen in unserem Land sind auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. Durch Alter, Krankheit oder Behinderung können sich viele Menschen nicht um ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Auch Vormünder leisten wichtige Arbeit: Gefragt sind sie dann, wenn Eltern nicht für ihr Kind sorgen und es nicht vertreten können. Wir wollen, dass diese Arbeit angemessen und möglichst unkompliziert vergütet wird. Dazu reformieren wir jetzt die Vormünder- und Betreuervergütung. Dabei haben wir auch die ehrenamtlichen Betreuer und Vormünder im Blick. Weniger Bürokratie - dafür angemessene Bezahlung und Aufwandsentschädigung: Das bleibt unser Ziel.“

Diese Reform ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeit von Betreuern und Vormündern angemessen zu würdigen und gleichzeitig die bürokratischen Hürden zu reduzieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren werden.

Quelle: http://www.bmj.de

Thema: Informationen | 24.09.2024 |

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