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13.11.2022

Neues Betreuungsrecht

Zum 1. Januar 2023 tritt ein neues Betreuungsrecht in Kraft. Dieses hat das Ziel, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Dazu zählt zum Beispiel, dass die betroffene Person künftig in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden wird. Die Vorlage 15/1061 für den November-Sozialausschuss des Landschaftsverbands Rheinland (https://akds.info/221114_betreuungsrecht) informiert über die wesentlichen Veränderungen und die sich dadurch ergebenden Veränderungen für die Verfahren im LVR. Das neue Betreuungsrecht ist auch das Thema des 5. LVR-Dialogs Inklusion und Menschenrechte am 14. November 2022.

Thema: | 13.11.2022 |

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