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16.10.2024

Neues Medizinforschungsgesetz tritt 2025 in Kraft: Chancen und Herausforderungen

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Medizinforschungsgesetz in Kraft treten. Trotz einiger Kritikpunkte hat der Bundesrat heute darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag anzurufen. Laut dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) trägt das Gesetz durch die Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft dazu bei, Produktion und Forschung in einer Schlüsselindustrie im Land zu halten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete das Gesetz als wesentlichen Bestandteil der Pharmastrategie des Bundes. Die AOK hingegen kritisierte die „Geheimpreise“ für neue Medikamente.

Das Gesetz soll der Forschung und der Pharmaindustrie Planungssicherheit geben, die Bürokratie verringern, medizinische Studien erleichtern und so therapeutische Innovationen beschleunigen. Schweitzer und Lauterbach betonten fast wortgleich die Vorteile des Gesetzes. Allerdings äußerte Schweitzer Kritik an der neuen spezialisierten Ethik-Kommission zur Bewertung besonderer Verfahren. Der Aufbau von Parallelstrukturen zu vorhandenen Gremien widerspreche dem Grundgedanken der Vereinfachung und Entbürokratisierung. Der SPD-Politiker begrüßte jedoch das begrenzte Aussetzen von Preisfindungsregeln für in Deutschland forschende Pharmaunternehmen und forderte eine Reform der Preisbildung für neue Arzneimittel.

Der AOK-Bundesverband hingegen kritisierte die Möglichkeit für Unternehmen, bis Ende Juni 2028 vertrauliche Erstattungspreise zu vereinbaren, als „völlig falsches Signal“. Vorstandschefin Carola Reimann warnte, dass „Geheimpreise“ und Ausnahmen von den AMNOG-Regeln die Ausgabendynamik weiter anheizen würden. Nach Zahlen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) sind die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwischen 2013 und 2023 um 65,5 Prozent gestiegen, während die GKV-Ausgaben insgesamt um 57,5 Prozent zunahmen. Im Bereich patentgeschützter Präparate haben sich die Nettokosten laut WIdO seit 2013 mehr als verdoppelt (104,5 Prozent).

In einer begleitenden Entschließung forderten die Länder die Bundesregierung auf, die im Medizinforschungsgesetz verankerte Ausweitung von Personal-Meldepflichten für Krankenhäuser zurückzunehmen. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) bemängelte, dass Quartalsmeldungen über die bereits umfangreichen Datenlieferungen hinaus nicht nötig seien. Angesichts des Fachkräftemangels sei es „nicht ernsthaft gewollt“, weitere Personalkapazitäten für rein bürokratische Tätigkeiten von der Patientenversorgung abzuziehen.

Quelle: http://www.aok.de

Thema: Informationen Gesundheit | 16.10.2024 |

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