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09.10.2026

Persönliche Assistenz ist kein Luxus

Warum Selbstbestimmung nicht verhandelbar ist

Geplante Kürzungen in der Eingliederungshilfe sorgen für Protest. Inklusionsaktivist Raúl Krauthausen macht in seinem Newsletter deutlich: Persönliche Assistenz bedeutet Selbstbestimmung – und braucht jetzt die Solidarität aller.

Wut über geplante Kürzungen

Eigentlich, so schreibt Raúl Krauthausen in seinem Newsletter „sent from my wheelchair“, wollte er diesmal einen weniger wütenden Text schreiben. Doch wenn grundlegende Rechte wie das Recht auf persönliche Assistenz wie ein wegkürzbarer Luxus behandelt werden, sei Wut das einzig passende Gefühl.

Seine Botschaft ist klar: Persönliche Assistenz bedeutet Selbstbestimmung. Sie ermöglicht es, dort zu wohnen und zu arbeiten, wo man es sich selbst aussucht. Die geplanten Kürzungen in der Eingliederungshilfe bedrohen dieses elementare Recht auf Teilhabe. Krauthausen ruft ausdrücklich auch Menschen ohne Behinderung zur Solidarität auf – denn wenn das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben erodiert, betrifft das am Ende alle.

Protest wird sichtbar

Auch andernorts regt sich Widerstand. Krauthausen verweist auf Aktivistinnen und Aktivisten, die die Debatte in sozialen Medien auf den Punkt bringen: Ja, persönliche Assistenz kostet Geld – Menschen kosten Geld, und das nennt man Gesellschaft. Einsamkeit bekämpft man mit Teilhabe, nicht mit Ausgrenzung. Zudem verlinkt der Newsletter Berichte über Proteste von Menschen mit Behinderungen vor dem EU-Parlament für ein selbstbestimmtes Leben sowie über die Kritik der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern am Pflegeneuordnungsgesetz.

Vorgeburtliche Bluttests: Monitoring gefordert

Ein weiteres Thema betrifft die Down-Syndrom-Community direkt: Das Bündnis #NoNIPT setzt sich dafür ein, dass der Bundestag den interfraktionellen Antrag zum Monitoring des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 endlich abschließend berät. Der Antrag war seit der ersten Lesung im März immer wieder verschoben worden. Das Bündnis kritisiert den entstehenden Selektionsdruck und verweist auf Zahlen der Barmer, die auf einen Einsatz des Tests als Massenscreening hindeuten. Sein Appell an die Abgeordneten: „Traut Euch hinzusehen: Auf einen auffälligen NIPT folgt häufig keine selbstbestimmte Entscheidung.“

Mut machende Beispiele

Der Newsletter sammelt auch positive Nachrichten: In Spanien haben vier Männer mit Down-Syndrom eine erfolgreiche Catering-Pizzeria gegründet. Und ein 17-Jähriger, der als erster Schüler mit geistiger Behinderung eine Regelschule in Karlsfeld besuchte, erhielt nach seinem Praktikum ein Jobangebot.

Angebote zum Mitmachen

Die Sozialheld*innen und JOBinklusive laden zu kostenlosen Online-Veranstaltungen ein, etwa zu „Eine Frage der Einstellung: Beschäftigte aus der Werkstatt gewinnen“ (22. Oktober, 3. November und 1. Dezember). Sie informieren Unternehmen darüber, wie Menschen aus Werkstätten den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.

Einordnung

Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention sichert das Recht auf unabhängige Lebensführung und auf persönliche Assistenz. Das Bundesteilhabegesetz hat diesen Anspruch gestärkt. Wer jetzt bei der Eingliederungshilfe kürzt, stellt diese Rechte infrage. Familien, Selbstvertretungen und Verbände sollten gemeinsam deutlich machen: Teilhabe ist ein Menschenrecht – kein Sparposten.

Quelle/Anlass: Newsletter „sent from my wheelchair“ von Raúl Krauthausen vom 8. Oktober 2026

Thema: Informationen | 09.10.2026 |

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