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03.07.2025

„Pflege braucht Sicherheit – auch nachts“: DBfK fordert gesetzliche Mindeststandards für Nachtdienste

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert klare und verbindliche Mindestvorgaben für die nächtliche Personalbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen – und das bundesweit. In einem heute veröffentlichten Positionspapier macht der Verband deutlich, dass die aktuelle Situation in vielen Einrichtungen nicht länger tragbar ist. Besonders nachts sei die Versorgung vielfach gefährdet, weil häufig nur eine einzelne Pflegefachperson für bis zu 80 oder mehr Bewohner:innen verantwortlich ist. Für DBfK-Präsidentin Vera Lux ist das nicht hinnehmbar: Eine derart dünne Personaldecke gefährde nicht nur die Sicherheit der betreuten Menschen, sondern auch die Gesundheit der Pflegenden selbst.

Tatsächlich fehlt es in den meisten Bundesländern bislang an klaren Regelungen zur nächtlichen Personalbesetzung. Oft reicht der gesetzliche Rahmen gerade einmal aus, um eine einzige Pflegekraft vorzuschreiben. Doch angesichts des wachsenden Pflegebedarfs und der steigenden Komplexität in der Langzeitpflege sei dieses Minimum längst nicht mehr ausreichend. Gute Pflege bedeute mehr als bloße Anwesenheit – sie brauche Fachwissen, Zeit und ein Team, das auch im Notfall handlungsfähig bleibt. Gerade in der Nacht müssten Pflegende die Möglichkeit haben, kollegialen Austausch zu suchen, auf kritische Situationen schnell zu reagieren und auch selbst kurze Pausen einzulegen, ohne die Versorgung zu gefährden.

Das vorgelegte Positionspapier orientiert sich am Bremer Modell und enthält konkrete Vorschläge für eine gesetzlich verankerte Mindestbesetzung: Mindestens eine Pflegefachperson pro Einrichtung soll im Nachtdienst verpflichtend sein, bei steigender Bewohner:innenzahl müsse zusätzliches Personal gestaffelt hinzukommen. Ergänzend fordert der DBfK eine einjährige Qualifikation für unterstützende Mitarbeitende in der Nachtschicht, um die Versorgungsqualität nachhaltig zu sichern.

Ziel ist es, sowohl die Sicherheit der Pflegebedürftigen in der Nacht zu verbessern als auch verlässliche und gesunde Arbeitsbedingungen für Pflegende zu schaffen. Denn eine dauerhaft mangelhafte Personalbesetzung belastet nicht nur die Pflegequalität, sondern untergräbt auch die Attraktivität des Berufs. DBfK-Präsidentin Lux fordert deshalb: „Was wir jetzt brauchen, sind eindeutige gesetzliche Vorgaben – keine weiteren Übergangslösungen, die den Mangel nur verwalten.“ Der Verband signalisiert dabei klare Gesprächsbereitschaft, um seine Fachkompetenz in den politischen Prozess einzubringen – mit dem Ziel, Versorgungssicherheit und Qualität dauerhaft zu sichern.

Thema: Informationen | 03.07.2025 |

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