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07.11.2024

Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz: Ein Überblick

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Arbeitsassistenz, also regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig ist. Damit dieser Anspruch erfüllt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Es muss eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen und ein regelmäßiger Unterstützungsbedarf zur Ausführung der Arbeiten bestehen. Die Arbeitsassistenz soll lediglich Hilfstätigkeiten übernehmen, die behinderungsbedingte Einschränkungen ausgleichen, wie zum Beispiel Vorlesen oder Botengänge. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer muss seine arbeitsvertraglichen Aufgaben jedoch selbst erledigen.

Finanziell haben behinderte Arbeitnehmer die Möglichkeit, Geldleistungen zu beantragen, um damit Arbeitsassistenten selbst anzustellen (Arbeitgebermodell) oder über Dienstleistungsgesellschaften zu engagieren, beispielsweise bei einem ambulanten Pflegedienst.

Ein kürzlich verhandelter Fall vor dem Verwaltungsgericht Mainz hat die Gültigkeit dieser Regelung auch während einer Elternzeit bestätigt. Die Klägerin, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden mit ihrem Arbeitgeber vereinbart hatte, arbeitete während ihrer Elternzeit reduziert 10 Stunden pro Woche weiter. Sie beantragte die Übernahme der Kosten für ihre notwendige Arbeitsassistenz beim Integrationsamt, was jedoch abgelehnt wurde, da die Vorschrift im SGB IX eine Mindestwochentätigkeit von 15 Stunden vorsieht.

Das Verwaltungsgericht entschied zugunsten der Klägerin und bestätigte, dass die Kosten für die notwendige Arbeitsassistenz auch während der Elternzeit übernommen werden müssen. Ausschlaggebend war die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Das Gericht argumentierte, dass für schwerbehinderte Menschen eine Teilnahme am Arbeitsmarkt nur möglich sei, wenn der Anspruch auf Arbeitsassistenz auch während einer elternzeitbedingten Arbeitszeitreduzierung aufrechterhalten wird.

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Arbeitsassistenz für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und stellt sicher, dass ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage auch während der Elternzeit gesichert bleibt.

Quelle: http://www.fokus-sozialrecht.de

Thema: Informationen | 07.11.2024 |

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