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25.02.2025

Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen: Neue Handlungsempfehlungen vorgestellt

In einem wegweisenden Schritt haben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) gemeinsam Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, den Schutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen vor Gewalt zu verbessern.

Die neuen Richtlinien sprechen eine Vielzahl von Verantwortlichen in Politik und Praxis an. Hierzu zählen die Bundesregierung, Landesregierungen, Sozialhilfeträger sowie Träger von Behinderteneinrichtungen und deren Fachkräfte. Auch Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden sind aufgefordert, ihrer Verantwortung nachzukommen.

Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des DIMR, betont: „Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ist grund- und menschenrechtlich verboten. Dennoch erleben Betroffene in Wohneinrichtungen und Werkstätten häufig Gewalt in Form von körperlichen und sexualisierten Übergriffen, psychischem Druck und unrechtmäßiger Freiheitsentziehung. Politik und Akteur*innen der Behindertenhilfe müssen dringend handeln.“

Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, fügt hinzu: „Gewalt zu erfahren, kann das ganze Leben überschatten. Der Staat ist verpflichtet, alle Bürger*innen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, effektiv vor Gewalt zu schützen. Der Gesetzgeber hat bereits einen wichtigen Schritt unternommen, aber es gibt weiterhin erhebliche Lücken. Bund, Länder, Leistungsträger und Leistungserbringer müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Unsere Handlungsempfehlungen bieten konkrete Unterstützung und sind Teil einer umfassenden Gewaltschutzstrategie.“

Die Empfehlungen werden nun den relevanten Akteur*innen zugeleitet. Der Bundesbehindertenbeauftragte und das Deutsche Institut für Menschenrechte werden die Umsetzung der Empfehlungen genau beobachten und begleiten.

Mit diesen neuen Handlungsempfehlungen setzen die Institutionen ein klares Zeichen für den Schutz und die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Handlungsempfehlungen finden Sie auf der Seite: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de

Thema: Informationen | 25.02.2025 |

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