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09.06.2025

Sparmaßnahmen zulasten der Inklusion?

Die jüngsten Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sorgen für Empörung. Seine Kritik an den jährlichen Steigerungsraten von bis zu zehn Prozent bei der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe wirft Fragen auf: Wird hier gezielt an den Leistungen für Menschen mit Behinderung gespart?

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesministerin, zeigt sich alarmiert. Sie warnt vor den weitreichenden Konsequenzen einer solchen politischen Haltung. „Mit dieser Aussage suggeriert der Kanzler, dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien zu Unrecht staatliche Leistungen beziehen und zu viel kosten. Das ist absolut inakzeptabel!“, betont Schmidt.

Doch die steigenden Ausgaben sind keine willkürlichen Belastungen für den Staatshaushalt. Vielmehr spiegeln sie die allgemeine Kostenentwicklung wider, von Tariflohnsteigerungen bis hin zu einem wachsenden Bedarf durch den demografischen Wandel. Medizinische Fortschritte erhöhen die Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung, was ebenfalls zu einer erhöhten Nachfrage nach Unterstützungsleistungen führt.

Gesetzlich verankert ist die Gleichberechtigung aller Bürger, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Das Grundgesetz stellt klar: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Investitionen in eine inklusive Gesellschaft sind kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.

Die Lebenshilfe positioniert sich deutlich: Einsparungen dürfen nicht auf Kosten der Schwächsten erfolgen. Vielmehr braucht es eine Politik, die Barrierefreiheit, soziale Teilhabe und Chancengleichheit als zentrale Werte anerkennt. Die Frage bleibt: Wird die Regierung diesen Anspruch wahren oder auf Einschnitte setzen, die Menschen mit Behinderung und ihre Familien hart treffen?

Thema: Informationen | 09.06.2025 |

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