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20.06.2024

Städte klagen über Kosten der Inklusion

Das Bundesteilhabegesetz ist seit 2017 in Kraft. Es ist als die Innovation in der bedarfsgerechten Unterstützung von Menschen mit Behinderung gefeiert worden. Nun hagelt es Kritik von allen Seiten. Streit um Zuständigkeiten bremst die Inklusion.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hatte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) am 8. Mai auf seiner Tagesordnung. Am Ende der Sitzung stand im Protokoll und in einer Pressemitteilung: Das BTHG habe die Erwartungen des Landkreistages nicht erfüllt. Der kommunale Spitzenverband nennt aber nicht die Menschen mit Behinderung als Leidtragende der aus seiner Sicht missglückten Reform, sondern die Leistungsträger. Das sind die Ämter, die für die Finanzierung der Unterstützungsbedarfe sorgen müssen. In einigen Bundesländern ist das die Kreisverwaltung, die für die Eingliederungshilfe zuständig ist. Insofern sorgt sich der Deutsche Landkreistag um seine Mitglieder: Diese blieben auf den Mehrkosten sitzen, die das neue Gesetz verursacht habe, lauten im Kern die Vorwürfe.

Mehr finden Sie unter: https://akds.info/inklusionskostenklage

Thema: Informationen | 20.06.2024 |

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