16.12.2024
VdK fordert barrierefreie Wahllokale für vorgezogene Bundestagswahl
Nach dem Ende der Ampelkoalition haben sich die Fraktionsspitzen von SPD und Union auf einen Termin für eine mögliche vorgezogene Bundestagswahl geeinigt: Die Neuwahlen sollen am 23. Februar 2025 stattfinden. Der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) hat in einer Pressemitteilung zu einem geordneten Wahlablauf und einer barrierefreien Gestaltung aller Wahllokale aufgerufen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele betont in der Mitteilung, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen müssen, dass die Demokratie funktioniert. „Eine schlecht vorbereitete Wahl würde nur weitere Unsicherheiten schüren, die das Land jetzt nicht gebrauchen kann. Eine Wahlwiederholung etwa, wie bei der vergangenen Bundestagswahl in Teilen von Berlin, wäre keine gute Basis für die neu gewählte Regierung“, so Bentele.
Neben einem reibungslosen Ablauf müsse unbedingt sichergestellt werden, dass alle Wählerinnen und Wähler ihr Stimmrecht selbstbestimmt wahrnehmen können. „Das bedeutet auch, dass alle Wahllokale barrierefrei sein müssen. Jede und jeder sollte selbst entscheiden können, ob sie oder er per Brief oder im Wahllokal seine Stimme abgibt. Denn das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie“, fordert Bentele.
Der VdK untermauert seine Forderung nach barrierefreien Wahllokalen mit Zahlen zur vergangenen Bundestagswahl. In Berlin waren knapp 18 Prozent, in Hannover rund 20 Prozent und in Sachsen-Anhalt über 39 Prozent der Wahllokale nicht barrierefrei. Der Verband fordert daher neben barrierefreien Zugängen in alle Wahllokale auch eine leichte Erreichbarkeit der Wahllokale sowie Hilfestellungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Quelle: http://www.dvfr.de
Thema: Informationen | 16.12.2024 |
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