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13.10.2026

Warum es bei Zahlen zur Rentenlücke auf die Definition ankommt

Frauen ab 65 haben im Schnitt deutlich niedrigere Alterseinkünfte als Männer – aber wie groß ist die Lücke wirklich? Die „Unstatistik des Monats“ des RWI erklärt, warum zwei amtliche Zahlen gleichzeitig stimmen. Eine Lektion in Statistik, die auch für Familien und Verbände in der Behindertenhilfe nützlich ist.

Zwei Zahlen, beide korrekt

In den Medien kursieren derzeit zwei Werte für den sogenannten Gender Pension Gap, also die Lücke zwischen den Alterseinkünften von Frauen und Männern ab 65 Jahren: 36 Prozent und 24,2 Prozent. Beide stammen vom Statistischen Bundesamt, beide sind korrekt. Der Unterschied liegt in der Definition.

Ohne Hinterbliebenenleistungen (Witwen- und Witwerrenten sowie -pensionen) erhielten Frauen 2025 im Durchschnitt jährlich 18.223 Euro brutto, Männer 28.473 Euro – eine Lücke von 36 Prozent. Mit Hinterbliebenenleistungen lagen Frauen bei 21.865 Euro und Männer bei 28.839 Euro – eine Lücke von 24,2 Prozent.

Was die Zahlen zeigen – und was nicht

Die Zahl ohne Hinterbliebenenleistungen bildet ab, was Menschen aus eigenen Ansprüchen erhalten, etwa aus eigener Erwerbstätigkeit. Die Zahl mit Hinterbliebenenleistungen nähert sich der tatsächlichen Versorgungslage an. Beide Werte betrachten jedoch nur einzelne Personen, nicht den Haushalt. Das Statistische Bundesamt betont deshalb selbst, dass sich aus dem Gender Pension Gap keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Versorgungslage älterer Frauen ableiten lassen.

Hinzu kommt: Verglichen werden Durchschnittswerte. Wenige sehr hohe Einkünfte, etwa aus Pensionen oder Betriebsrenten, ziehen den Mittelwert nach oben. Weil solche Einkünfte häufiger Männer beziehen, dürfte die Lücke beim Vergleich der Mediane kleiner ausfallen.

Kleiner geworden, kleiner im Osten

Nach beiden Definitionen ist die Lücke seit dem Jahr 2000 um knapp fünf Prozentpunkte gesunken. In den neuen Bundesländern und Berlin ist sie deutlich kleiner (13,2 Prozent ohne, 1,8 Prozent mit Hinterbliebenenleistungen) als im früheren Bundesgebiet ohne Berlin (40,8 bzw. 29,0 Prozent). Ein wesentlicher Grund laut RWI: die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in der DDR, die sich bis heute in eigenen Rentenansprüchen niederschlägt.

Der Zusammenhang zwischen eigener Erwerbstätigkeit und eigener Alterssicherung ist auch für Familien von Menschen mit Behinderungen bedeutsam. Wer über viele Jahre Angehörige pflegt oder begleitet und deshalb weniger erwerbstätig ist, sollte die Frage der eigenen Absicherung im Alter im Blick behalten. Die Statistik selbst trifft hierzu keine Aussage – sie zeigt aber, wie stark eigene Ansprüche von der Erwerbsbiografie abhängen.

Die passende Zahl zur Botschaft

Das RWI weist darauf hin, dass zwei Medienbeiträge mit der höheren Zahl in Zusammenarbeit mit einer Finanzplattform entstanden sind, die Frauen private Vorsorge nahelegt. Für Leserinnen und Leser blieb unklar, dass es eine zweite, ebenso amtliche Zahl gibt.

Was wir daraus lernen

Ob Rentenlücke, Zahl der Menschen mit Behinderungen oder Kosten der Eingliederungshilfe: In politischen Debatten werden Zahlen oft so gewählt, dass sie zur jeweiligen Botschaft passen. Das Fazit der Unstatistik gilt deshalb weit über das Rententhema hinaus: Wer eine Kennzahl nennt, sollte angeben, was genau gemessen wird – und wer sie liest, sollte danach fragen. Für Selbstvertretungen und Elternverbände ist dieser kritische Blick ein wichtiges Werkzeug, um in Debatten über Teilhabe und Sozialleistungen gut informiert mitzureden.

Quelle/Anlass: „Unstatistik des Monats“ September 2026 von RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und STAT-UP (Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Dr. Katharina Schüller u. a.), https://www.rwi-essen.de/presse/wissenschaftskommunikation/unstatistik

Thema: Informationen Gesundheit | 13.10.2026 |

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