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13.02.2025

Wegweisendes Gewalthilfegesetz im Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat heute einen wichtigen Schritt zur Unterstützung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, unternommen. Mit dem neuen Gewalthilfegesetz wird erstmals bundesweit ein kostenfreier Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für diese Frauen geschaffen, was die Basis für ein verlässliches Hilfesystem bildet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Gesetzesentwurf in Zusammenarbeit mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte die Dringlichkeit des Gesetzes und erklärte: „Mindestens jede dritte Frau erlebt in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt. Gewalt betrifft alle Gesellschaftsschichten und findet überall statt. Mit diesem Gesetz schaffen wir ein verlässliches Hilfesystem für Frauen und ihre Kinder, die Opfer von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Der Bund wird erstmals ein kostenfreies Schutz- und Beratungsangebot bereitstellen. Dank der beharrlichen Unterstützung der Zivilgesellschaft konnten wir das Thema Gewalt gegen Frauen stärker in den Fokus rücken und einen bedeutenden Fortschritt erzielen.“

Das Gewalthilfegesetz bildet eine eigenständige gesetzliche Grundlage für ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Es konkretisiert die staatlichen Schutzpflichten aus dem Grundgesetz sowie die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Gesetzes ist der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, der ab dem 1. Januar 2032 in Kraft tritt, sodass die Länder genügend Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Ziele des Gesetzes sind unter anderem der Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, die Intervention bei Gewaltvorfällen, die Milderung der Folgen von Gewalt sowie die Prävention zur Verhinderung von Gewalthandlungen.

Vorgesehene Maßnahmen umfassen die Bereitstellung ausreichender, bedarfsgerechter und kostenfreier Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, sowie die Unterstützung der Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und mit allgemeinen Hilfsdiensten vorgesehen. Der Bund wird bis 2036 mit 2,6 Milliarden Euro an der Finanzierung des Hilfesystems beteiligt sein.

Quelle: http://www.bmfsfj.de

Thema: Informationen | 13.02.2025 |

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