06.11.2026
Ausschreibungen für Hilfsmittel
Der Gesetzentwurf geht in den Vermittlungsausschuss. Immerhin fordern die Länder kein Geld, sie fordern aber die fortlaufende Evaluation der Auswirkungen. Beschwerden sollten deshalb immer sofort eingereicht werden, nicht nur bei dem jeweiligen Kostenträger, auch die Gesundheitspolitiker des Bundestags sollten informiert werden wenn es klemmt.
„Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Auswirkungen der mit der Änderung des § 127 Absatz 1c und 1d SGB V beschlossenen Wiedereinführung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich auf die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität ab Inkrafttreten der Neuregelung kontinuierlich zu beobachten. Dabei sind insbesondere Hinweise von Patientinnen und Patienten, Leistungserbringern und den Ländern auf Lieferengpässe, Versorgungsdefizite und Qualitätsprobleme zeitnah aufzugreifen und zu bewerten. Die vorgesehene Evaluation bis zum 31. Dezember 2029 kann eine solche kontinuierliche Beobachtung nicht ersetzen.
c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei erkennbaren Fehlentwicklungen unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und dem Gesetzgeber erforderlichenfalls Vorschläge zur Anpassung der gesetzlichen Regelungen vorzulegen, um eine verlässliche und bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung sicherzustellen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Regelungen des § 127 Absatz 1c und 1d SGB V einer Anpassung bedürfen, wenn sich die Wiedereinführung von Ausschreibungen zulasten der Versorgungssicherheit oder -qualität auswirkt.“
Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 06.11.2026 |
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