Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern lehnen Kinder- und Jugendhilfereform in jetziger Form ab
Die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen (KBB) hat ein gemeinsames Positionspapier zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) verabschiedet. Ihr Urteil ist deutlich: In der vorliegenden Form sei der Gesetzentwurf abzulehnen. Stattdessen fordern die Beauftragten die vollständige und verbindliche „Inklusive Lösung“.
Worum es in der Reform geht
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des 1. KJHSRG beschlossen. Er soll die Handlungsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sichern, kommunale Steuerungsmöglichkeiten stärken und Verfahren effizienter machen. Die KBB kritisiert in ihrem Positionspapier vom 24. September 2026 jedoch absehbare organisatorische Belastungen, hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand, zu erwartende zusätzliche Belastungen für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien sowie mangelnde Verbindlichkeit bei den Zuständigkeiten.
Die zentralen Forderungen
Die Beauftragten fordern insbesondere:
- die vollständige und verbindliche Einführung der Inklusiven Lösung mit Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen;
- hilfsweise eine befristete, eng begrenzte und begründungspflichtige Aufschubregelung statt einer Erprobungsklausel, die von wenigen kommunalen Entscheidungen abhängt;
- infrastrukturelle Bildungsassistenz als flächendeckendes, zusätzliches Angebot, das allen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen offensteht;
- keinen Vorrang von Infrastrukturangeboten und keine Verschlechterung oder Verzögerung beim Zugang zur individuellen Einzelfallhilfe;
- eine verbindliche, personenzentrierte und an der ICF orientierte Bedarfsermittlung, Hilfeplanung, Beteiligung und regelmäßige Wirkungskontrolle;
- eine transparente, nachhaltige Finanzierung inklusiver Bildungsstrukturen durch Länder und Schulträger;
- einen einheitlichen Rechtsweg zu den Sozialgerichten bei Streitigkeiten über Teilhabeleistungen junger Menschen mit Behinderungen;
- verbindliche Kooperationsstrukturen und wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben – ohne dass diese eine bundesweit verbindliche Inklusive Lösung ersetzen.
Was das für Familien bedeutet
Familien von Kindern mit Behinderungen kennen das Problem der geteilten Zuständigkeiten: Je nach Art der Behinderung ist mal das Jugendamt, mal der Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Das führt zu Abgrenzungsstreitigkeiten, langen Wartezeiten und unterschiedlichen Rechtswegen. Die Inklusive Lösung soll das beenden – alle Kinder und Jugendlichen, mit und ohne Behinderung, wären unter einem Dach.
Besonders wichtig ist der Hinweis zur Einzelfallhilfe: Wenn Infrastrukturangebote wie gepoolte Schulbegleitung Vorrang bekämen, könnte das den Zugang zu individuell zugeschnittener Unterstützung erschweren. Für viele Kinder, auch Kinder mit Down-Syndrom, hängt eine gelingende inklusive Beschulung aber gerade von passgenauer Assistenz ab.
Auch die Forderung nach personenzentrierter, ICF-orientierter Bedarfsermittlung mit echter Beteiligung stärkt die Selbstbestimmung junger Menschen und ihrer Eltern – im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 7 das Wohl und die Beteiligung von Kindern mit Behinderungen und in Artikel 24 inklusive Bildung verankert.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Das Positionspapier der KBB gibt Familien und Verbänden eine fundierte Argumentationsgrundlage für die anstehenden Beratungen.
Das vollständige Positionspapier:
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20260924_Positionspapier_KJHSRG.pdf?__blob%3DpublicationFile%26v%3D3
Thema: Informationen Familie & Kind | 16.10.2026 |