Digitale Barrierefreiheit: Ein Muss für alle öffentlichen Online-Angebote
Die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen schreitet stetig voran – vom Elster-Formular für die Steuererklärung über digitale Rezeptlösungen bis hin zu Online-Bibliotheken. Damit alle Bürgerinnen und Bürger diese Angebote nutzen können, spielt digitale Barrierefreiheit eine zentrale Rolle. Doch noch immer erfüllen viele Websites und Apps öffentlicher Stellen die vorgeschriebenen Standards nicht vollständig.
Gesetzlich sind öffentliche Stellen verpflichtet, ihre Internetauftritte und mobilen Anwendungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Ministerien, Kommunen, Hochschulen und Behörden. Die Umsetzung orientiert sich an einem einheitlichen europäischen Standard, der beispielsweise sicherstellt, dass Texte ausreichend kontrastreich sind, die Bedienung vollständig über die Tastatur möglich ist und Inhalte korrekt von Screenreadern vorgelesen werden können.
Alle drei Jahre erstellt die Überwachungsstelle des Bundes für barrierefreie Informationstechnik (BFIT) einen Bericht über den Stand der digitalen Barrierefreiheit in Deutschland. Der aktuelle Bericht aus März 2025 zeigt jedoch erneut, dass kein geprüftes Onlineangebot aller Anforderungen gerecht wird. Damit wird deutlich: Trotz langjähriger gesetzlicher Vorgaben bestehen weiterhin erhebliche Defizite.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Zwar sind öffentliche Stellen seit rund 20 Jahren verpflichtet, barrierefreie Websites anzubieten, und die EU-Webseitenrichtlinie von 2018 hat diese Verpflichtung auf mobile Anwendungen ausgeweitet. Dennoch fehlen häufig wirksame Sanktionen bei Verstößen, und viele Fachkräfte in der Softwareentwicklung haben bislang nur wenig Kenntnisse über die Anforderungen an barrierefreie digitale Angebote.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband setzt sich seit Jahren dafür ein, diese Lücken zu schließen. Er fordert sowohl politische Maßnahmen, um Verstöße zu sanktionieren, als auch Sensibilisierung und Fortbildung in den relevanten Berufsgruppen. Gleichzeitig können Nutzerinnen und Nutzer selbst aktiv werden: Digitale Barrieren lassen sich offiziell melden, und öffentliche Stellen sind verpflichtet, auf die Meldungen zu reagieren. Im Streitfall kann dieses Verfahren sogar den Weg zu rechtlichen Schritten ebnen.
Digitale Barrierefreiheit ist mehr als ein technisches Detail – sie ist eine Grundvoraussetzung, um allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Nur wenn Online-Angebote für alle zugänglich sind, können die Chancen der digitalen Verwaltung vollständig genutzt und gesellschaftliche Teilhabe gesichert werden.
Thema: Informationen | 06.11.2025 |