08.04.2026
Eingliederungshilfe - Empfehlungen des Deutschen Vereins
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 25. März 2026 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beschlossen.
Mit dem im Jahr 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Recht der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen umfassend reformiert. Mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten der dritten Reformstufe bestehen zum Teil immer noch große Herausforderungen bei der Umsetzung des BTHG. Dies betrifft u.a. die Bedarfsermittlung, welche von allen beteiligten Akteuren als deutlich zu aufwendig und komplex angesehen wird.
Anspruchsvoll und herausfordernd bleibt auch die Sicherstellung einer personenzentrierten Leistungserbringung. Das zeigt sich auch an den zum Teil langandauernden und schwierigen Verhandlungen zu den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des BTHG durch den Arbeits- und Fachkräftemangel sowie die steigenden Ausgaben in der Eingliederungshilfe und den damit einhergehenden steigenden Kostendruck in den Kommunen und Ländern auch aufgrund der prekären finanziellen Haushaltslagen zunehmend verändern.
Mit den vorliegenden Empfehlungen spricht der Deutsche Verein Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe aus, die eine effektivere und effizientere Umsetzung und Ausgestaltung der reformierten Eingliederungshilfe unterstützen sollen. Darüber hinaus formuliert er Empfehlungen, um dem Arbeits- und Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe zu begegnen.
Wir empfehlen die Lektüre auch zum Zweck der kritischen Prüfung, ob es hier mehr um die Menschen mit Behinderungen und deren Belange oder jene der Kommunen, die sich als Kostenträger sehen, geht.
https://d.pr/f/PBO97r
Thema: Informationen Familie & Kind | 08.04.2026 |
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