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25.08.2020

Funktioniert: Online Anträge auf Entschädigung stellen

Das Portal für die Information zu Entschädigungsmöglichkeiten nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist online. Dort können online Anträge auf Entschädigung eingereicht werden. Entschädigung kann erhalten, wer einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots hat. Das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne muss vom Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle angeordnet sein. Weiterhin kann eine Entschädigung erhalten, wer durch die Betreuung von Kinder aufgrund einer Schließung von Schulen oder Betreuungseinrichtungen für Kinder (z.B. Kita) bzw. für Menschen mit einer Behinderung nicht arbeiten konnte/kann und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. Neben der Möglichkeit, online einen Antrag einzureichen, gibt es auch eine umfangreiche FAQ-Liste. Hier geht es direkt zur Website.

Thema: Familie & Kind | 25.08.2020 |

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