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16.10.2026

Hilfsmittel per Ausschreibung? 20 Verbände warnen

Krankenkassen sollen Hilfsmittelbereiche künftig wieder ausschreiben dürfen. rehaKIND und 19 weitere Verbände warnen in einem gemeinsamen Positionspapier: Für Kinder mit Behinderung und ihre Familien stehen Qualität, Wahlfreiheit und gewachsene Versorgungsstrukturen auf dem Spiel.

Worum es geht

Heute werden die Einzelheiten der Hilfsmittelversorgung nach § 127 SGB V grundsätzlich in Verträgen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ausgehandelt. Künftig könnten Krankenkassen einzelne Hilfsmittelbereiche wieder im – auch europaweiten – Wettbewerb vergeben und dafür einen oder mehrere Vertragspartner auswählen. Entsprechende Regelungsvorschläge stehen im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und den Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Gute Versorgung wächst über Jahre

Für Kinder mit Behinderung entsteht eine passende Hilfsmittelversorgung oft über lange Zeit. Fachkräfte kennen das Kind und seine Entwicklung, wissen, welche Lösungen schon erprobt wurden und welche Anpassungen funktionieren. Sie stimmen sich mit Therapeutinnen und Therapeuten, Sozialpädiatrischen Zentren, Schule oder Kita ab. Für Familien heißt das: feste Ansprechpersonen, eingespielte Abläufe und kurze Wege bei Anpassungen und Reparaturen.

„Für Familien zählt nicht nur, welches Hilfsmittel geliefert wird. Entscheidend ist auch, wer ihr Kind kennt, erreichbar ist und im Alltag schnell reagieren kann“, sagt Christiana Hennemann von rehaKIND.

Erfahrungen aus der Vergangenheit

Dass Ausschreibungen konkrete Folgen haben können, zeigt die frühere Praxis. 2017 dokumentierte der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) den Fall einer Jugendlichen, deren Versorgung mit einem Medizinprodukt nach einer Ausschreibung ihrer Krankenkasse an einen neuen Anbieter überging. Laut ihrer Familie fehlten dort zunächst passende Produkte, Auswahl und Anleitung; zweimal war deshalb ein vorübergehender Klinikaufenthalt nötig. Die Folgekosten dürften, so rehaKIND, höher gewesen sein als die Einsparung.

Ausschreibungsverträge sind zudem befristet. Bei jeder Neuvergabe kann sich der Anbieter erneut ändern – mit neuen Ansprechpersonen, neuen Abstimmungen, neuen Erprobungen und zusätzlichem Aufwand gegenüber Kostenträgern. Für Kinder können neue Personen und veränderte Routinen zusätzlich belastend sein.

Wahlfreiheit ist Teilhabe

„Wahlfreiheit bedeutet für Familien mehr als die Auswahl eines Anbieters. Sie bedeutet, bei den Menschen bleiben zu können, die das eigene Kind und seine Bedarfe kennen und verstehen“, betont Hennemann. Das ist auch eine Frage der Selbstbestimmung: Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet in Artikel 20 dazu, persönliche Mobilität und den Zugang zu hochwertigen Mobilitätshilfen und unterstützenden Technologien zu fördern. Ein Hilfsmittel, das passt und schnell angepasst werden kann, ist für viele Kinder die Grundlage dafür, an Kita, Schule und Freizeit teilzuhaben.

Die Forderung

rehaKIND und die weiteren Verbände fordern die Bundesregierung auf, die Pläne zu stoppen und die Folgen für den Alltag von Kindern und Familien in den Mittelpunkt zu stellen. Wenn vertraute Strukturen zerschlagen werden, drohen mehr Wege, mehr Abstimmung, mehr Unsicherheit – und im schlimmsten Fall Kinder, die länger auf ein passendes Hilfsmittel warten oder schlechter versorgt sind.

Quelle/Anlass: Pressemitteilung von rehaKIND

Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 16.10.2026 |

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