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09.10.2026

Inklusive Sozialräume, Kinder- und Jugendhilfereform und Pflegeeltern

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat einen neuen Präsidenten, Empfehlungen zur Gestaltung inklusiver Sozialräume und eine Stellungnahme zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Dazu kommen Hinweise auf Angebote, die für Familien von Menschen mit Behinderungen interessant sind – vom bvkm-Fachtag bis zu kostenlosen Europa-Tickets für 18-Jährige.

Neuer Präsident

Der Deutsche Verein hat Ralph Spiegler zum neuen Präsidenten gewählt. Er war 32 Jahre lang Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und ist amtierender Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. Die scheidende Präsidentin Dr. Irme Stetter-Karp verweist in ihrem letzten Editorial auf Klimawandel und den Vertrauensverlust der Parteien der Mitte als neue Herausforderungen für die Sozialpolitik.

Inklusion als Gemeinschaftsaufgabe

Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zur Gestaltung inklusiver Sozialräume veröffentlicht. Inklusion sei eine Gemeinschaftsaufgabe, die neben der kommunalen Daseinsvorsorge die Aktivität der ganzen Gesellschaft erfordere. Ein inklusiv gestalteter Sozialraum fördere den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stärke die sozialen Hilfesysteme. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das: Teilhabe entsteht nicht allein durch Leistungen, sondern auch durch Orte, Wege und Nachbarschaften, die für alle offen sind – ganz im Sinne von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, der das Recht auf ein Leben in der Gemeinschaft garantiert.

Kinder- und Jugendhilfereform: differenzierte Bewertung

Zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG), das die Bundesregierung am 12. August 2026 beschlossen hat und zu dem der Bundesrat am 25. September Stellung genommen hat, legt der Deutsche Verein eine differenzierte Stellungnahme vor. Er begrüßt die stärkere Ausrichtung auf die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, verweist aber auf unterschiedliche Bewertungen zum Verzicht auf eine bundesweit verbindliche Gesamtzuständigkeit. Er fordert einen Gleichlauf der Reformen im SGB VIII und SGB IX, eine belastbare Experimentierklausel, eine tragfähige Finanzierung und die konsequente Fortführung der inklusiven Weiterentwicklung. Für Familien von Kindern mit Behinderungen geht es dabei um die zentrale Frage, wer künftig für ihre Leistungen zuständig ist.

Pflegeeltern weiterhin benachteiligt

Der Unterhalt für Pflegekinder steigt 2027 entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Vereins. Pflegeeltern bleiben beim Elterngeld aber benachteiligt, obwohl der Koalitionsvertrag ein Elterngeld für Pflegeeltern vorsieht. Das betrifft auch Familien, die Kinder mit Behinderungen in Vollzeitpflege aufnehmen.

Selbstvertretung junger Menschen

Mit Empfehlungen zu § 4a SGB VIII unterstreicht der Deutsche Verein die demokratische Teilhabe junger Menschen und ihrer Familien durch selbstorganisierte Zusammenschlüsse. Selbstvertretung ist auch für junge Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Weg, ihre Interessen selbst einzubringen.

Thema: Informationen Familie & Kind Wohnformen | 09.10.2026 |

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