Innovationsfonds: Was neue Versorgungsprojekte für Kinder, Familien und Menschen mit Behinderungen bedeuten
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat neue Empfehlungen zu abgeschlossenen Förderprojekten beschlossen. Der aktuelle Newsletter der Patientenbeteiligung zeigt: Viele Themen betreffen Kinder und Jugendliche, die Nachsorge nach schweren Erkrankungen und die Selbstbestimmung im Notfall. Und Patientenvertreterinnen und -vertreter sind zum Jubiläumskongress eingeladen.
Worum es beim Innovationsfonds geht
Der Innovationsfonds fördert neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung im Gesundheitswesen. Nach Projektende entscheidet der Innovationsausschuss, ob Ergebnisse in die Regelversorgung übertragen werden sollen. Für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien ist das wichtig: Hier entscheidet sich, welche Ideen später allen gesetzlich Versicherten zugutekommen können. Die Patientenbeteiligung sorgt dafür, dass die Perspektive der Betroffenen dabei Gehör findet.
Neue Transferempfehlungen
In seiner letzten Sitzung hat der Ausschuss mehrere Beschlüsse gefasst. Eine Empfehlung erhielt das Projekt Hyperlip-Kid, das eine S3-Leitlinie zu Diagnostik und Therapie von Fettstoffwechselstörungen bei Kindern und Jugendlichen erarbeitet hat:
https://www.google.com/url?q=https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/hyperlip-kid.587%23ergebnisse-und-beschluss&source=gmail&ust=1792648685431000&sa=E
Informatorisch weitergeleitet wurden unter anderem NeTKoH, ein neurologisches Telekonsil mit Hausärztinnen und Hausärzten zur Stärkung der fachärztlichen Versorgung in Vorpommern, sowie RTW-PIA zur intensivierten Return-to-Work-Nachsorge in psychiatrischen Institutsambulanzen:
https://www.google.com/url?q=https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/netkoh.356%23ergebnisse-und-beschluss&source=gmail&ust=1792648685431000&sa=E
https://www.google.com/url?q=https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/rtw-pia.359%23ergebnisse-und-beschluss&source=gmail&ust=1792648685431000&sa=E
Gerade das zweite Projekt berührt ein Kernanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention: die Teilhabe am Arbeitsleben nach einer psychischen Erkrankung. Keine Empfehlung erhielten dagegen OptiNIV zur nachklinischen Intensivversorgung neurologisch erkrankter Menschen, TELEMENTOR COPD und PEAK zur Akzeptanz Künstlicher Intelligenz.
Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt
Auffällig viele der im Newsletter genannten Projekte betreffen junge Menschen. BEPPO befasst sich mit Sport- und Bewegungstherapie für krebskranke Kinder und Jugendliche:
https://www.google.com/url?q=https://www.uk-koeln.de/uniklinik-koeln/aktuelles/detailansicht/bewegungstherapie-fuer-krebskranke-kinder-und-jugendliche/&source=gmail&ust=1792648685431000&sa=E
HIT-Life will die Nachsorge bei Hirntumorerkrankungen im Kindes- und Jugendalter verbessern:
https://www.google.com/url?q=https://www.aerzteblatt.de/news/nachsorge-bei-hirntumorerkrankungen-von-kindern-und-jugendlichen-verbessern-f315b3da-5b60-4d58-8574-5d68af61f53b&source=gmail&ust=1792648685431000&sa=E
Außerdem wurde die S3-Leitlinie zu Störungen des Sozialverhaltens bei Kindern und Jugendlichen weiterentwickelt, und aus dem Projekt PRÄZIS kam Vorarbeit für eine neue Vorsorgeuntersuchung U10, die die HPV-Impfquoten heben soll:
https://www.google.com/url?q=https://www.monitor-versorgungsforschung.de/news/neue-u10-soll-hpv-impfquoten-heben-vorarbeit-aus-projekt-praezis/&source=gmail&ust=1792648685431000&sa=E
Für Familien von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind gute Nachsorge, Bewegungsangebote und verlässliche Leitlinien ein Stück gelebte Teilhabe – vorausgesetzt, die Angebote sind auch für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf zugänglich.
Selbstbestimmung im Notfall: Vorsorgedokumente digital
Eine praktische Neuerung für viele Menschen: Seit dem 1. Oktober 2026 können elektronische Abschriften von Vorsorgedokumenten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte sehen im Notfall unmittelbar, was geregelt ist. Das stärkt die Selbstbestimmung – etwa wenn eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung schnell gefunden werden muss.
https://www.google.com/url?q=https://www.bnotk.de/aktuelles/details/elektronische-abschriften-von-vorsorgedokumenten-ab-dem-1-oktober-im-zentralen-vorsorgeregister-abrufbar&source=gmail&ust=1792648685431000&sa=E
KI und Leitlinien: Evidenz zählt
Der David-Sackett-Preis 2026 des Netzwerks Evidenzbasierte Medizin ging an Forschung des Harding-Zentrums für Risikokompetenz zu patientenrelevantem Nutzen und Schaden KI-basierter Entscheidungsunterstützung. Die Arbeiten zeigen, wann KI die Versorgung verbessert – und wann die Evidenz dafür noch nicht reicht.
https://www.google.com/url?q=https://www.mhb-fontane.de/de/aktuellesartikel/david-sackett-preis-2026-fuer-forschungsarbeiten-zur-evidenz-von-ki-im-gesundheitswesen&source=gmail&ust=1792648685431000&sa=E
Zudem gingen beim Innovationsausschuss 42 Anträge zur Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien ein – ein Rekord. Die Förderentscheidung fällt voraussichtlich am 16. April 2027 (Fördervolumen: 2,5 Mio. Euro jährlich):
https://www.google.com/url?q=https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1355/&source=gmail&ust=1792648685431000&sa=E
Mitreden: Kongress am 6. November 2026
Zum Jubiläum „10 Jahre – Innovationen. Fördern. Gesundheit.” lädt der Innovationsausschuss am 6. November 2026 ins Estrel Berlin ein. Es gibt noch Restplätze, Patientenvertreterinnen und -vertreter sind ausdrücklich willkommen. Wichtig: Reisekosten, Verdienstausfall oder Pauschalen werden nicht erstattet.
Programm: https://www.google.com/url?q=https://innovationsfonds.g-ba.de/service/veranstaltungen/kongress2026/programm/&source=gmail&ust=1792648685431000&sa=E
Anmeldung: https://www.google.com/url?q=https://www.kongress2026-if-g-ba.de/akkreditierung&source=gmail&ust=1792648685431000&sa=E
Quelle: Newsletter Patientenbeteiligung – Innovationsausschuss beim G-BA, Ausgabe 42 (10/2026)
Thema: Informationen Gesundheit Selbsthilfe | 28.10.2026 |