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05.11.2026

Kinder digital schützen und stärken – 56 Empfehlungen der Expertenkommission

„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind.“ Mit diesem Leitgedanken hat die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ 56 Handlungsempfehlungen an Bundesfamilienministerin Karin Prien übergeben. Was bedeuten sie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?

Schutz, Befähigung, Teilhabe

Die im September 2025 eingesetzte, interdisziplinär besetzte Kommission hat nach einer Bestandsaufnahme im April 2026 nun ihre Empfehlungen vorgelegt. Sie sollen die Grundlage für eine Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt bilden. Der rote Faden: Schutz, Befähigung und Teilhabe gehören zusammen. Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst flossen über bundesweite Workshops direkt in die Arbeit ein.

Die Empfehlungen richten sich an Bund, Länder, Kommunen und die EU, aber auch an Eltern, Bildungseinrichtungen, die Kinder- und Jugendhilfe, das Gesundheitswesen und Anbieter digitaler Dienste.

Zentrale Vorschläge

- Safety by design: Plattformanbieter sollen strukturell in die Verantwortung genommen werden; digitale Angebote sollen von Anfang an sicherer und kindgerechter gestaltet sein, mit sicheren Voreinstellungen und wirksamen Meldestrukturen.
- Altersgrenze: Ministerin Prien hält eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien für den richtigen Weg – verbunden mit wirksamer Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen bis 18 Jahre. Für jüngere Kinder soll nur ein Zugang zu nachweislich kindgerechten, risikoarmen Angeboten erlaubt sein. Angestrebt wird eine europäische Lösung.
- Medienerziehung im BGB: Die Ministerin zeigt Sympathie für die Empfehlung, elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern – ähnlich wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000.
- KI: Bei sozialen Medien und Künstlicher Intelligenz sollen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden.

Co-Vorsitzender Prof. Dr. Olaf Köller betont, Kinder aus der digitalen Welt auszusperren sei kein Schutz. Deutschland fehle es nicht an Wissen und Regeln, sondern an der Umsetzung. Co-Vorsitzende Nadine Schön ergänzt: Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen.

Kinder mit Behinderung mitdenken

Die Pressemitteilung nennt Kinder und Jugendliche mit Behinderung nicht ausdrücklich. Gerade sie brauchen aber besondere Aufmerksamkeit: Digitale Medien eröffnen ihnen oft wichtige Wege zu Kommunikation, Freundschaften und Information. Zugleich können Kinder mit Lernschwierigkeiten Risiken wie Cybergrooming, manipulative Inhalte oder Kostenfallen teils schwerer erkennen.

Ein guter digitaler Kinderschutz muss deshalb barrierefrei sein: verständliche Erklärungen, auch in Leichter Sprache, zugängliche Meldewege und Altersprüfungen, die Kinder mit Behinderung nicht ausschließen. Medienbildung in Kita, Schule und Familie sollte Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen erreichen. Die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 7) verlangt, dass Kinder mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Rechte genießen – auch in der digitalen Welt.

Wie geht es weiter?

Die vollständigen Empfehlungen sollten bis Mitte Juli 2026 veröffentlicht werden, der Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Kinder- und Jugendbeteiligung im September 2026.

Weitere Informationen: https://www.google.com/url?q=https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt&source=gmail&ust=1791525873543000&sa=E

Quelle: Pressemitteilung 29 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Thema: Informationen Familie & Kind | 05.11.2026 |

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