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05.10.2026

Kritik an Kinder- und Jugendhilfereform

Seit Jahren wird sie versprochen: eine Kinder- und Jugendhilfe, die für alle Kinder da ist, auch für Kinder mit Behinderung. Mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz, mit dem sich der Bundesrat am 25. September in erster Lesung befasst hat, rückt dieses Ziel aber eher in die Ferne.
„Das ist eine Reform, die ihren Namen nicht verdient“, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesministerin.

Was wir kritisieren

Der Kern der Kritik: Das Gesetz schafft keine Kinder- und Jugendhilfe, die umfassend auch für junge Menschen mit Behinderung zuständig ist. Gerade das hätte Streit um Zuständigkeiten und unnötige Bürokratie abbauen können. Familien, die heute zwischen Jugendamt und Eingliederungshilfe hin- und hergeschickt werden, hätten davon direkt profitiert.
Stattdessen, so Ulla Schmidt, lasse die geplante Strukturreform viele grundlegende Fragen offen. Ihre Einschätzung fällt nüchtern aus: Bestenfalls bewirke die Reform gar nichts. Schlimmstenfalls könnten Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung spürbar eingeschränkt werden.

Was wir fordern

Drei Forderungen stechen dabei heraus:
• Ein Gesetz aus einem Guss. Änderungen bei der Schulassistenz sollen nicht im Alleingang beschlossen werden. Sie gehören zusammen mit der für den Winter angekündigten Reform der Eingliederungshilfe und den für 2027 geplanten weiteren Strukturänderungen beraten.
• Inklusive Schulen, gemeinsam von Bund und Ländern. Nur wenn Schulen verlässlich Unterstützung für Kinder mit Behinderung bieten, lassen sich die steigenden Ausgaben für Einzelleistungen dauerhaft in den Griff bekommen.
• Rechtsansprüche bleiben einklagbar. Der Anspruch von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung auf individuelle Assistenz in der Bildung darf nicht beschnitten werden und muss auch künftig durchsetzbar sein.
Unser Fazit
Die Kritik ist deutlich, aber sie ist auch konstruktiv. Wir lehnen Veränderung nicht ab, wir verlangen eine Reform, die zu Ende gedacht ist. Ob der Gesetzgeber nachbessert, wird sich im weiteren Verfahren zeigen. Für die betroffenen Familien geht es dabei um viel: um verlässliche Unterstützung in Kita und Schule und um Rechte, auf die sie sich verlassen können.

Detailliert bei der Lebenshilfe: https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Stellungnahmen/20260923_Stn_Erstes_Strukturreformgesetz_zur_Kinder_u_Jugendhilfe_BVLH.pdf

Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 05.10.2026 |

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