Beratungstelefon: 0521 - 442998

22.10.2026

Menschenrechtsinstitut fordert Monitoring des Bluttests auf Trisomien

Seit 2022 bezahlen die Krankenkassen den nicht-invasiven Pränataltest (NIPT). Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützt nun nachdrücklich einen fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag, die Folgen systematisch zu untersuchen – mit Menschen mit Behinderungen am Tisch.

Worum geht es?

Der NIPT ist ein Bluttest für Schwangere, der Hinweise auf Chromosomen-Abweichungen wie Trisomie 21 (Down-Syndrom) geben soll. Seit Juli 2022 ist er unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Für den 8. Oktober 2026 war im Bundestag die zweite und dritte Lesung eines fraktionsübergreifenden Gruppenantrags geplant: „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“.

Die Position des Instituts

Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte, erklärt: Die Kassenzulassung werfe grundlegende bioethische Fragen auf. Pränatale Untersuchungen könnten die Annahme bestärken, manche Menschen seien „zu fehlerhaft, um geboren zu werden“. Die Kostenübernahme erhöhe den gesellschaftlichen Druck auf Schwangere, Föten mit Trisomie abzutreiben. Behinderung sei jedoch Teil menschlicher Vielfalt.

Das Institut unterstützt deshalb den Vorschlag, die Konsequenzen der Kassenzulassung überwachen zu lassen und ein interdisziplinäres Expertengremium einzurichten. Dieses Gremium sollte ausdrücklich auch mit Menschen mit Behinderungen besetzt sein.

Fehlende Daten

Laut der Pressemitteilung haben Schwangerschaftsabbrüche seit Einführung des NIPT als Kassenleistung deutlich zugenommen. Belastbare Zahlen fehlen jedoch: Wie oft wird der Test genutzt? Wie gut sind die Beratungsgespräche? Wie viele Schwangerschaftsabbrüche folgen auf ein auffälliges Ergebnis? Genau diese Wissenslücken soll das Monitoring schließen. Das Institut betont, dass solide Informationsgrundlagen auch das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren absichern.

Was das für Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien bedeutet

Für viele Menschen mit Down-Syndrom und ihre Angehörigen ist die Debatte um den NIPT keine abstrakte Frage. Sie berührt die Frage, welches Bild von Behinderung eine Gesellschaft vermittelt. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen und ihre Würde zu achten. Ein unabhängiges Monitoring und ein Gremium, in dem Menschen mit Behinderungen selbst mitreden, wären ein wichtiger Schritt, damit diese Perspektive gehört wird.

Ebenso wichtig ist eine gute, ergebnisoffene Beratung für werdende Eltern – inklusive realistischer Informationen über das Leben mit Down-Syndrom und über vorhandene Unterstützung.

Auch in Leichter Sprache

Das Institut hat seine Pressemitteilung zusätzlich in Leichter Sprache veröffentlicht – ein gutes Beispiel für barrierefreie Kommunikation zu einem Thema, das Menschen mit Lernschwierigkeiten unmittelbar betrifft.

Weitere Informationen: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de

Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 22.10.2026 |

↑   Zum Seitenanfang   ↑