08.05.2020
Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung
Ein wichtiger Hinweis. Der Paritätische NRW berichtet in einem Schreiben über ein seit kurzem aktives Online-Verfahren für Entschädigungen bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung:
“Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) weisen auf ein neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung in der Corona-Krise hin. Seit dem 30. März 2020 haben Menschen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), wenn sie im Zuge der Corona-Pandemie wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen, deshalb nicht arbeiten können und einen Verdienstausfall erleiden.”
Thema: Familie & Kind | 08.05.2020 |
↑ Zum Seitenanfang ↑