07.10.2026
Pflegereform ist Zumutung für pflegende Angehörige
Zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), dessen Entwurf die Koalition am 30. September 2026 beschlossen hat, zieht der bvkm eine kritische Bilanz. Zwar wurden die geplanten Kürzungen bei der Rente für Pflegepersonen zurückgenommen. Die Verhinderungspflege wird aber weiterhin gestrichen. Die Erhöhung des Pflegegeldes, über die diese Entlastungsleistung künftig finanziert werden soll, fällt in den Pflegegraden 2 und 3 sogar geringer aus als im Referentenentwurf vorgesehen.
Wer sich informieren möchte: Am 7. Oktober 2026 bietet der bvkm im Rahmen seiner Reihe „kurz & klar – Gemeinsam mit dem bvkm durch den Paragrafen-Dschungel“ eine Info-Veranstaltung zu den Leistungen der Pflegeversicherung an – mit aktuellen Informationen zu den geplanten Änderungen. Zielgruppe sind Eltern von Kindern mit Behinderung. Die Teilnahme ist kostenlos und vor Ort bei einer von 46 beteiligten Selbsthilfeorganisationen möglich.
Kinder- und Jugendhilfe: Inklusive Lösung gefordert
Der bvkm verweist außerdem auf das Positionspapier der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern vom 24. September 2026. Darin wird kritisiert, dass die Inklusive Lösung – also die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach der Jugendhilfe, unabhängig von der Art der Behinderung – durch eine unverbindliche Erprobungsklausel ersetzt werden soll. Auch der Deutsche Verein mahnt, Reformen im SGB VIII und SGB IX aufeinander abzustimmen und die Länder bei der inklusiven Schule in die Pflicht zu nehmen.
Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 07.10.2026 |
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