03.11.2026
Pflegereform – Sorge um die Verhinderungspflege und um Familien mit Kindern mit Behinderung
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stößt bei Behindertenverbänden und den Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern auf deutliche Kritik. Besonders Familien, die Angehörige mit Behinderung zu Hause pflegen, fürchten Einschnitte.
Worum es geht
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz soll die Pflegeversicherung neu geordnet werden. Das Thema war auch Gegenstand des Jour fixe des DBR-Sprecherinnen- und Sprecherrats mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, am 7. Oktober 2026. Zahlreiche Organisationen haben inzwischen Stellung bezogen.
Die Stimmen der Verbände
- Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm): Die Pressemitteilung trägt den Titel „Pflegereform: Sparpaket trifft Eltern von Kindern mit Behinderung hart“.
- Bundesvereinigung Lebenshilfe: Unter der Überschrift „Menschen mit Behinderung bei der Pflegereform nicht im Stich lassen“ hat die Lebenshilfe Position bezogen. Zum Tag der pflegenden Angehörigen schlug die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt Alarm: Fällt die Verhinderungspflege dem geplanten Gesetz zum Opfer, drohe vielen Familien der Zusammenbruch.
- Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Sie hat ein gemeinsames Positionspapier zum PNOG veröffentlicht.
- Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland (ABiD): Auch der ABiD hat eine Verbandsposition vorgelegt.
Warum die Verhinderungspflege so wichtig ist
Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit – etwa bei Krankheit, Urlaub oder schlicht, um Kraft zu tanken. Für Eltern von Kindern mit Behinderung, die oft über Jahrzehnte pflegen und begleiten, ist sie eine wichtige Entlastung. Sie trägt dazu bei, dass Familien stabil bleiben und dass Menschen mit Behinderung in ihrem vertrauten Umfeld leben können.
Schnittstelle zur Eingliederungshilfe
Die Pflegereform steht nicht allein: Parallel wird über die Eingliederungshilfe diskutiert. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben eine Praxishilfe für Widersprüche veröffentlicht, wenn Eingliederungshilfe mit Verweis auf Leistungen der Pflegeversicherung abgelehnt wird. Das zeigt: Pflege und Teilhabe dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden – Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf beides.
Was jetzt wichtig ist
Familien sollten die weitere Gesetzgebung aufmerksam verfolgen und die Positionen ihrer Verbände unterstützen. Die Botschaft der Verbände ist klar: Eine Pflegereform darf nicht auf Kosten derjenigen gehen, die den größten Teil der Pflege leisten – der Angehörigen.
Quelle: Newsletter des Deutschen Behindertenrats 06/2026 (27. Oktober 2026)
Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 03.11.2026 |
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