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23.04.2026

Reform der Kinder- und Jugendhilfe

nlässlich der am 27. April geplanten Verbändeanhörung übt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) deutliche Kritik an den Plänen des Bundesjugendministeriums für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG). “Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen”, stellt DBSV-Justiziarin Christiane Möller fest.

Ein Ziel der Reform ist es, Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen bis 2028 unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im dafür vorgesehenen Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII) zusammenzuführen. Ursprünglich sollte dadurch die UN-Behindertenrechtskonvention besser umgesetzt werden, Stichwort “Mehr Inklusion”. Die vorliegende Fassung mit ihrer völligen Neuausrichtung droht aber, das genaue Gegenteil zu bewirken. “Kinder und Jugendliche sollen massiven Sozialabbau zu spüren bekommen”, so Möller. Aktuell bestehende Rechtsansprüche auf individuell notwendige und bedarfsgerechte Leistungen, die für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen unerlässlich sind, sollen nur noch in Ausnahmefällen greifen. In Kita, Schule und Hochschule sollen stattdessen sogenannte infrastrukturelle Bildungsangebote Vorrang erhalten. “Ein Kita- und Bildungssystem, das auch junge Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt willkommen heißt und ihnen eine chancengleiche Teilhabe bietet, wollen auch wir, und zwar schon lange”, sagt Möller. “Dazu wird es aber nicht kommen, wenn es nur darum geht, mehrere Milliarden Euro einzusparen, indem das Recht auf Assistenz massiv zusammengestrichen wird.” Das Gesetz macht keinerlei Vorgaben, welche Maßstäbe für die Bedarfsdeckung vor Ort gelten, wie das Infrastrukturangebot aussehen muss und dass das dafür erforderliche Geld verlässlich bereitzustellen ist. Damit droht Exklusion statt Inklusion.

Wieviel Teilhabe ein junger Mensch mit Behinderung erlebt, hängt bereits jetzt stark davon ab, wo in Deutschland er lebt. Nach Einschätzung des DBSV würde sich dieser Trend durch die geplante Reform noch verstärken. “Die Abhängigkeit einer Leistung von der Kassenlage des regional zuständigen Trägers widerspricht dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und führt faktisch dazu, dass strukturelle Defizite auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden”, so Möller. Die Folge ist eine Verschärfung sozialer Ungleichheit.

Auch die geplanten Regelungen zur “Kostenheranziehung” stoßen auf Ablehnung. Eltern von Kindern mit Behinderungen dürften künftig stärker finanziell belastet werden - etwa durch zusätzliche Beiträge für Kita oder Schule, die allein auf die Behinderung ihres Kindes zurückzuführen sind.

Kritisch sieht der Verband auch die Regelungen beim Übergang ins Erwachsenenleben. Ab dem 18. Geburtstag soll in aller Regel der Eingliederungshilfeträger übernehmen. Blinden und sehbehinderten jungen Menschen droht damit kurz vor dem Schulabschluss ein Gerangel der Kostenträger. Im schlimmsten Fall wird die bis dahin gezahlte Internatsunterbringung für den Besuch einer Blindenschule nicht fortgesetzt und damit scheitert der Schulabschluss.

Wollen junge Menschen mit Behinderungen ihre Rechte einfordern, sollen sie sich künftig nicht mehr an die Sozialgerichte wenden, die für alle anderen behinderungsbedingt notwendigen Leistungen zuständig sind. Stattdessen werden sie an die Verwaltungsgerichte verwiesen, deren Anforderungen für die Rechtsdurchsetzung wesentlich höher sind.

Der DBSV befürchtet zudem, dass die relativ kleine Gruppe junger Menschen, die von Seheinschränkung betroffen sind, in den Jugendämtern unter die Räder kommt. Den Jugendämtern fehlen erstens die entsprechenden Netzwerke und zweitens Konzepte, wie die nötige Kompetenz zu den Förderbedarfen von sehbehinderten, blinden oder taubblinden Kindern in Windeseile aufgebaut und trotz kleiner Fallzahlen erhalten werden kann. Im Gesetzentwurf fehlt jeglicher Hinweis darauf, dass diese Problematik erkannt, geschweige denn angegangen wurde.

Der DBSV fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs. Maßgabe muss sein, die individuellen Teilhabeansprüche junger Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zu erhalten und auszubauen. Eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe darf nicht an der falschen Stelle sparen. Sie muss sich daran messen lassen, ob sie allen jungen Menschen echte Chancengleichheit ermöglicht.

Die detaillierte Stellungnahme des Blinden- und Sehbehindertenverbands: https://akds.info/kijuhilfe-dbsv2026

Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 23.04.2026 |

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