Pflegende Angehörige finden schwierig dringend notwendigen Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahmen zu finden: sie sorgen sich, wer sich während der Maßnahme um die pflegebedürftige Person kümmert. Dieses Problem löst angeblich § 42b SGB XI. Die Vorschrift gibt Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Mitaufnahme in dieselbe Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, in der sich der pflegende Angehörige aufhält.