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26.10.2026

Schutz vor Gewalt für alle Frauen und Kinder – Fachtagung zum Gewalthilfegesetz

Mit dem Gewalthilfegesetz gibt es erstmals eine fachgesetzliche Grundlage für einen gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Der Deutsche Verein lädt Ende November nach Berlin ein, um die Umsetzung zu diskutieren – und um Männer als Teil der Lösung in den Blick zu nehmen.

Worum es geht

Das Gewalthilfegesetz (GewHG) schafft den Rahmen für einen gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung für Frauen und Kinder, die von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Es konkretisiert Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Umgesetzt wird es durch die Länder, die ab 2027 die Sicherstellungsverantwortung tragen. Die Istanbul-Konvention selbst richtet sich an alle staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich im Frühjahr 2026 mit Empfehlungen intensiv mit der Umsetzung des Gesetzes befasst. Das Überwachungsgremium GREVIO hat Ende September 2026 seinen siebten Jahresbericht zur Umsetzung der Konvention veröffentlicht, mit Schwerpunkt Primärprävention. Der erste thematische Evaluierungsbericht zu Deutschland wird voraussichtlich erst im Mai 2027 erscheinen.

Warum das Thema Menschen mit Behinderungen betrifft

Wenn Länder jetzt Schutz- und Beratungsangebote aufbauen und sichern, entscheidet sich auch, ob diese Angebote für alle erreichbar sind. Für Frauen und Mädchen mit Behinderungen und für Kinder mit Unterstützungsbedarf heißt „gesicherter Zugang“ ganz praktisch: barrierefreie Räume, verständliche Informationen, Beratung, die auf unterschiedliche Kommunikationsformen eingestellt ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, Menschen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist eine Gelegenheit, beide Konventionen zusammen zu denken – Verbände der Behindertenhilfe und Selbsthilfe sollten sich hier einbringen.

Männer als Teil der Lösung

Ein zweiter Schwerpunkt der Tagung ist die Prävention. Der Deutsche Verein hält fest: Gewalt geht überwiegend von Männern aus – gleichzeitig sind sie Schlüsselakteure der Gewaltprävention und wurden bisher nur wenig adressiert. Am zweiten Tag geht es deshalb um Präventionsarbeit mit Männern und Gewaltausübenden, gegebenenfalls auch um Prävention in Kitas und Schulen.

Die Veranstaltung im Überblick

Titel: Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und der Istanbul-Konvention – Schutz und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und (mit)betroffener Kinder – Männer als Teil der Lösung (F 3482/26)
Termin: 30. November 2026, 14 Uhr, bis 1. Dezember 2026, 13 Uhr, in Berlin
Zielgruppe: Fachleute und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Justiz und Wissenschaft

Vorgestellt werden die Empfehlungen des Deutschen Vereins, aktuelle Vorhaben des Bundesjustizministeriums zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ und ausgewählte Ergebnisse des GREVIO-Jahresberichts.

Programm und Anmeldung: https://www.google.com/url?q=https://www.deutscher-verein.de/events/detail/die-umsetzung-des-gewalthilfegesetzes-im-lichte-der-ik/&source=gmail&ust=1791439179419000&sa=E

 

Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 26.10.2026 |

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