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24.01.2018

Weniger Fürsorge, mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

Die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes sieht ab 01.01.2018 Verbesserungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben vor: Das „Budget für Arbeit“ ermöglicht Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber von bis zu 75% in allen Bundesländern. Das erleichtert Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Thema: Selbsthilfe | 24.01.2018 |

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