Blog Aktuell
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) setzt sich intensiv dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in den Bundesländern korrekt und einheitlich umgesetzt wird. Seit 2020 steht die Personenzentrierung der Eingliederungshilfe im Mittelpunkt, um die Leistungen individuell und bedarfsgerecht zu gestalten. Diese Veränderung soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichheit vor dem Gesetz verschaffen.
Das BTHG zielt darauf ab, die Leistungen und Ansprüche von Menschen mit Behinderungen neu zu ordnen und auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Leistungen, die bisher im Sozialhilferecht (SGB XII) verortet waren, wurden in das SGB IX verlagert, das sich mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Diese Veränderung soll die Gleichstellung und Selbstbestimmung der Betroffenen fördern. Eine zentrale Zielsetzung des BTHG ist es, die Leistungen bedarfsgerecht und personenzentriert zu gestalten, sodass die individuellen Teilhabeziele wirksam erreicht werden können.
Eine Skoliose, auch bekannt als Wirbelsäulenverkrümmung, kann bereits im Kindes- und Jugendalter auftreten, wird jedoch häufig erst im Erwachsenenalter entdeckt, meist nach dem 50. Lebensjahr. Dies liegt oft an altersbedingten Veränderungen der Bandscheiben, Wirbel und Wirbelgelenke. Manchmal bleibt eine Skoliose, die sich schon in der Jugend entwickelt hat, bis ins Erwachsenenalter unbemerkt.
Degenerative Skoliosen entstehen durch altersbedingte Veränderungen und sind bei den meisten Erwachsenen nur leicht ausgeprägt und bleiben unbemerkt. Wenn sich die Verformung verstärkt, wird die Krümmung sichtbar und verursacht Beschwerden. In schweren Fällen kann sich ein Buckel bilden. Für Betroffene ist es wichtig, körperlich aktiv zu bleiben und die Muskulatur zu stärken, die die Wirbelsäule stützt. In schweren Fällen kann eine Operation notwendig sein.
Deutschland steht vor einer wichtigen Entscheidung: Die offizielle Anerkennung von Menschen mit Behinderung, die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation wurden, als Verfolgte des Nazi-Regimes. Eine Mehrheit im aktuellen Bundestag befürwortet diesen Schritt. Auch der Antrag zur Überwachung von pränatalen Bluttests, die das Down-Syndrom frühzeitig erkennen können, soll noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden.
Frauen und Mädchen in Deutschland sind zunehmend Gewalt ausgesetzt, wie das erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigt. Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) kritisierte bei der Vorstellung des Berichts die erschreckenden Zahlen: „Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend.“ Sie bekräftigte ihre Unterstützung für das Gewalthilfegesetz, das Leben retten könne. Nach dem Ende der Ampelregierung droht jedoch das Vorhaben im Bundestag zu scheitern, und auch verschiedene Verbände sehen dringenden Handlungsbedarf.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) und die digitale Krankmeldung (eAU) sind mittlerweile fest im Praxisalltag der Ärztinnen und Ärzte etabliert. Laut dem aktuellen „Praxisbarometer 2024“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nutzen rund 95 Prozent der niedergelassenen Praxen diese Anwendungen. Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle wird jedoch noch mit gemischten Gefühlen betrachtet. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner betont, dass ohne erfolgreiche Tests keine flächendeckende Einführung erfolgen sollte. Auch die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) sind in der Pflicht.
Deutschland hat im europäischen Vergleich trotz hoher Gesundheitsausgaben eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung. Der aktuelle OECD-Bericht „Health at a Glance: Europe 2024“ zeigt, dass die Lebenserwartung in Deutschland im Jahr 2023 bei 81,2 Jahren lag. Dies ist um 0,3 Jahre niedriger als der EU-Durchschnitt von 81,5 Jahren. Im Vergleich zu Spanien, dem Spitzenreiter der EU, leben die Menschen in Deutschland fast drei Jahre kürzer. Interessanterweise führt Deutschland bei den Gesundheitsausgaben. Im Jahr 2023 betrugen die Ausgaben pro Bürger durchschnittlich 5.300 Euro, was etwa 50 Prozent mehr ist als der EU-Durchschnitt. Christian Karagiannidis, Intensivmediziner und Mitglied der Klinikreformkommission der Bundesregierung, kommentierte auf der Plattform X, dass diese Zahlen „viele Schwächen des Systems“ aufzeigen und forderte eine „umfassende Gesundheitsreform“.
Ein gerechtes Steuersystem bildet das Fundament für ein starkes Gemeinwesen. Es ermöglicht die Finanzierung von Lehrkräften, Sozialarbeitenden, Erzieherinnen und Polizistinnen. Gute Schulen, Kitas, Sportplätze und Schwimmbäder sind essenziell für den sozialen Zusammenhalt. Derzeit weist das Steuersystem jedoch erhebliche Lücken auf, die es einigen ermöglichen, sich der Verantwortung für das Gemeinwohl weitgehend zu entziehen. Die Grünen betonen, dass es an der Zeit ist, diese Gerechtigkeitslücken zu schließen und sicherzustellen, dass alle entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten einen fairen Beitrag leisten.
Nach dem Ende der Ampelkoalition warnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eindringlich vor den Risiken, die durch die Verschiebung wichtiger Pflegegesetze entstehen könnten. Die Präsidentin des DBfK, Vera Lux, betont, dass Reformen im Pflegebereich keinen Aufschub dulden. Angesichts des demografischen Wandels und der Baby-Boomer-Generation, die absehbar zunehmend Pflegebedarf erzeugt, ist schnelles Handeln geboten. Ein Stillstand in der Pflegepolitik ist nicht hinnehmbar, erklärt Lux. Besonders betroffen sind das Pflegekompetenzgesetz, das Pflegefachassistenzgesetz und das angekündigte APN-Gesetz, die nun auf der Kippe stehen. Der DBfK appelliert an alle demokratischen Parteien, diese Gesetze rasch wieder aufzugreifen und mit noch mehr Mut und Tempo umzusetzen. Neuwahlen bieten die Gelegenheit, die Reformen weiter zu verbessern und den Pflegeberuf nachhaltig zu stärken, so Lux weiter. Taktische Blockaden dieser wichtigen Gesetze können wir uns aufgrund der bereits bestehenden Versorgungsengpässe in der Akut-, Langzeit- und ambulanten Pflege nicht länger leisten.
Im November tritt ein bedeutendes Gesetz in Kraft, das den Schutz von Schwangeren erhöht. Das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen schützt Frauen, die Schwangerschaftsberatungsstellen und medizinische Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus betont die Bedeutung dieses Gesetzes: „Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher und stärkt ihre Rechte auf unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch.“
Im Rahmen der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) am 24. Oktober 2024 in Leipzig haben die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) eine wegweisende „Leipziger Erklärung“ verabschiedet. Diese Erklärung betont die dringende Notwendigkeit, die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Der Ausgangspunkt der Erklärung ist das Bekenntnis zu Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon etwa 8 Millionen schwerbehindert. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung, die Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe in den Fokus zu rücken.
In den jüngsten Medienberichten wurde deutlich, dass die Pflegeversicherung vor einer finanziellen Krise steht. Die Diakonie Deutschland betont die Dringlichkeit einer umfassenden Reform, um das System zu stabilisieren und nachhaltig zu gestalten.
Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, äußerte sich besorgt über die aktuelle Lage: „Es zeigt sich nun, dass das Aufschieben einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung durch die Bundesregierung schwerwiegende Konsequenzen hat.“ Laut Loheide fehlen derzeit 5,9 Milliarden Euro, um die pandemiebedingten Kosten zu decken – ein Betrag, den der Bund bislang nicht erstattet hat. Auch die im Koalitionsvertrag versprochene Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige steht noch aus.
Im Oktober 2024 äußerte sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bezüglich des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG). Obwohl die DVfR diese Bemühungen grundsätzlich begrüßt, gibt es innerhalb des Verbandes eine intensive Diskussion darüber, ob die neuen gesetzlichen Regelungen tatsächlich die gewünschten Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien bringen werden.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verfolgt das Ziel, alle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) inklusiv zu gestalten. Bis 2028 sollen alle relevanten Leistungen unter einem Dach vereint werden, um jungen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen die notwendige Teilhabe zu ermöglichen. Der vorliegende Referentenentwurf zum IKJHG stellt die Vorbereitung für die Umsetzung der dritten Reformstufe dar.
In ihrem aktuellen Bericht „Das Recht auf inklusive Berufsausbildung und Arbeit von Menschen mit Behinderungen in Berlin“ weist die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf wesentliche Defizite hin. Der Bericht untersucht, wie gut das in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf gleichberechtigte Beschäftigung in einem inklusiven und barrierefreien Arbeitsmarkt in Berlin umgesetzt wird. „Die Überprüfung durch die Vereinten Nationen zeigte, dass Deutschland in vielen Bereichen Nachholbedarf hat. Unsere Untersuchung zur Lage in Berlin bestätigt dies“, so Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Länderprojekts Berlin der Monitoring-Stelle.
Einsamkeit kennt jeder, und viele Menschen genießen es, hin und wieder Zeit für sich zu haben. Doch Einsamkeit, besonders wenn sie ungewollt ist, kann auf Dauer traurig machen und sogar krank. Studien zeigen, dass Menschen, die viel ungewollt allein sind, ein bis zu doppelt so hohes Risiko haben, an Alzheimer zu erkranken. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. erklärt die Zusammenhänge und gibt Tipps, was man gegen Einsamkeit tun kann.
Soziales Miteinander hält geistig fit. Zwar führt Einsamkeit nicht automatisch zu Alzheimer, dennoch gilt ungewolltes Alleinsein als großer Risikofaktor. Einsamkeit und fehlende Ansprache können dazu führen, dass das Gehirn nicht mehr gefordert wird und die kognitive Leistung abnimmt. Zudem kann Einsamkeit Auslöser für Depressionen sein, die die Forschung mit der Entstehung von Alzheimer in direkten Zusammenhang bringt.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Verein demokratischer Ärztinnen (vdää) und der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) fordern eine zentrale Rolle der Pflegeberufe in den geplanten Gesundheitsreformen. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung sehen große Änderungen im ambulanten, stationären und Notfallbereich vor. Auch das Gesundes-Herz-Gesetz bringt Neuerungen in der Prävention. Doch laut den Verbänden fehlt es im Pflegekompetenzgesetz (PKG) an den nötigen Weichenstellungen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Reformen zielen auf die Einführung von Primärversorgungszentren, regionalen Gesundheitszentren, sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen und integrierten Notfallzentren ab. Dabei müsse die Einführung strukturierter Patient*innenpfade zu den vordringlichsten Zielen gehören. Pflegefachpersonen sollen von der Erstbegutachtung über Patientenlotsen und Case Management bis hin zur aufsuchenden Behandlung im ländlichen Raum eine maßgebliche Rolle übernehmen können.
Am 9. Oktober hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages 16 Expertinnen zur Notwendigkeit eines Monitorings der Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) befragt. Dabei gab es deutliche Unterschiede zwischen Pränataldiagnostikerinnen und Vertretern von Selbstvertretungen und Beratungsstellen.
Bereits im Juni 2023 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, begleitende Maßnahmen für NIPT einzuführen, darunter ein Monitoring zur Umsetzung und den Folgen der Bluttests. Ein Expert*innengremium soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen und die Bundesregierung beraten.
Nach einer hitzigen Debatte und gegenseitigen Vorwürfen zwischen Regierung und Opposition hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Am 17. Oktober 2024 stimmten 373 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den veränderten Regierungsentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen. 285 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung.
Die Reform zielt darauf ab, die Vergütungsstrukturen zu verändern und die Versorgung zu verbessern. Das Ziel ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung.
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Arbeitsassistenz, also regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig ist. Damit dieser Anspruch erfüllt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Es muss eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen und ein regelmäßiger Unterstützungsbedarf zur Ausführung der Arbeiten bestehen. Die Arbeitsassistenz soll lediglich Hilfstätigkeiten übernehmen, die behinderungsbedingte Einschränkungen ausgleichen, wie zum Beispiel Vorlesen oder Botengänge. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer muss seine arbeitsvertraglichen Aufgaben jedoch selbst erledigen.
Am 17. Oktober 2024 präsentierte der Deutsche Frauenrat zusammen mit 26 zivilgesellschaftlichen Verbänden einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Entwurf soll zeigen, dass und wie Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und internationalen Gesundheitsstandards geregelt werden können.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe schlägt Alarm: Das Betreuungswesen in Deutschland steht auf dem Spiel, sollte der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ in seiner jetzigen Form verabschiedet werden. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesministerin, fordert eine Rücknahme und Überarbeitung des Entwurfs. „Für ein selbstbestimmtes Leben brauchen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine gute rechtliche Betreuung, die ihren Wünschen und ihrem Willen folgt. Der vorliegende Entwurf macht das unmöglich. So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, betont Schmidt.
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