Blog Aktuell
Die Fachstelle Mädchen sicher inklusiv informiert:
Wir sind ab sofort unter neuer Adresse anzutreffen
Detmolder Straße 87a
33604 Bielefeld
Am 01.12.2022 von 13 bis 18 Uhr können alle Interessierten die neuen barrierefreien Räumlichkeiten des Mädchenhaus Bielefeld e.V. anschauen, siehe Anhang.
Wir freuen uns Sie / euch an dem Tag bei uns zu begrüßen!
Hier noch eine organisatorische Info:
Es gelten an dem Tag die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen. Für den Tag der offenen Tür ist keine Anmeldung erforderlich. Bitte parken Sie in den nahegelegenen Straßen oder nutzen Sie den öffentlichen Nahverkehr. Ein Parken auf dem Grundstück ist an diesem Tag nicht möglich.
Broschüre in einfacher Sprache informiert
Wer Rechte in Anspruch nehmen will, muss sie zunächst kennen. Die Grundrechte im Grundgesetz sind jedoch nicht so formuliert, dass sie für alle verständlich wären. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat nun eine neue Fassung ihrer Broschüre zum Grundgesetz und den Grundrechten in einfacher Sprache veröffentlicht.
Was bedeutet es für Menschen, Grundrechte zu haben? Welcher Schutz ist damit verbunden?
Die 56-seitige, kostenlos erhältliche Broschüre erklärt in alltagsnaher Sprache ohne Fach- oder Fremdwörter beispielsweise das Thema Menschenwürde: „Alle Menschen sind wertvoll und haben eine Würde, egal, aus welchem Land sie kommen (…). Oder: „Auch Menschen, die Hilfe brauche, müssen mit Würde behandelt werden.“
Die Broschüre kann auf der Website der Bundeszentrale bestellt werden.
https://akds.info/grundrechte
Berlin. Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Triage-Regelung im Kontext der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Das jetzt beschlossene Gesetz wird den verfassungs- und menschenrechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Es sieht vor, dass anhand der ‚aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit‘ entschieden wird, wer eine lebensrettende Behandlung erhält und wer nicht. Damit wird eine unverrückbare Grenze überschritten, die das Grundgesetz und die die Menschenrechte ziehen. Denn mit dieser Regelung wird menschliches Leben unterschiedlich bewertet.
Die Menschenwürde verbietet es aber gerade, eine Abstufung oder Bewertung menschlichen Lebens staatlich zu legitimieren. Vielmehr bekräftigt das Grundgesetz: Jedes Leben ist gleich viel wert. Der Grundsatz der Gleichwertigkeit allen menschlichen Lebens ist – gerade vor dem Hintergrund der jüngeren deutschen Geschichte – eine der grundlegendsten Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes.
Das Gesetz eröffnet ein Einfallstor für die – ungewollte – indirekte Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und von alten Menschen bei der Entscheidung über lebensrettende Behandlung.
Wie dieses wichtige Thema im Bundestag behandelt wurde, in den Ausschüssen ebenso wie in der Plenardebatte, erfüllt uns mit großer Sorge. Das rasche Verfahren ebenfalls. Das Parlament hat diese Frage erst lange ignoriert und nun plötzlich eine Eile an den Tag gelegt, die der zutiefst ethischen Dimension einer Triage-Regelung nicht gerecht wird.. Eine breite Debatte in Parlament und Gesellschaft, ein Ringen um eine gute Regelung wären unbedingt notwendig gewesen.
Es bleibt jetzt nur noch die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, entweder durch Verfassungsbeschwerden Betroffener oder auf Antrag einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages im Wege der abstrakten Normenkontrolle. Damit kann ein Bundesgesetz auf seine Vereinbarkeit mit den Grund- und Menschenrechten geprüft werden.
Dieses Instrument sollten die Länder und die Abgeordneten nutzen. Denn es darf nicht sein, dass erneut die Betroffenen dafür eintreten müssen, das Fundament unserer Verfassung, die Menschenwürde, zu verteidigen.“
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsches Institut für Menschenrechte (Oktober 2022): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. BT-Drucksache 20/3877
https://akds.info/triage
Zum 1. Januar 2023 tritt ein neues Betreuungsrecht in Kraft. Dieses hat das Ziel, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Dazu zählt zum Beispiel, dass die betroffene Person künftig in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden wird. Die Vorlage 15/1061 für den November-Sozialausschuss des Landschaftsverbands Rheinland (https://akds.info/221114_betreuungsrecht) informiert über die wesentlichen Veränderungen und die sich dadurch ergebenden Veränderungen für die Verfahren im LVR. Das neue Betreuungsrecht ist auch das Thema des 5. LVR-Dialogs Inklusion und Menschenrechte am 14. November 2022.
Assistenz im Krankenhaus im Rahmen der Eingliederungshilfe: Ab dem 1.. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe auch durch einen vertrauten Mitarbeitenden eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe begleiten lassen. Zu diesem Anspruch hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) eine Orientierungshilfe erarbeitet.
Bei Interesse per mail .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) mit dem Stichwort „Orientierungshilfe“ bestellen.
Ein gesellschaftlicher Rückschritt?
Nach einem langjährigen Verfahren ist der Nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomien seit Juli 2022 Kassenleistung. Was bedeutet diese Entscheidung für das Leben und Arbeiten von Menschen mit Trisomie 21, Eltern von Kindern mit Behinderung, Schwangerschaftsberater*innen und Ärzt*innen?
Das Gen-ethische Netzwerk geht mit dem Test kritisch ins Gericht und fordert nach wie vor eine breite Debatte der Gesellschaft über das Thema..
https://gen-ethisches-netzwerk.de/oktober-2022/ein-gesellschaftlicher-rueckschritt
Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS, früher: Bundesversicherungsamt) hat einen Sonderbericht zur Hilfsmittelversorgung in Deutschland herausgebracht. Das BAS übt die Aufsicht über die bundesweit tätigen Krankenkassen aus. Das Bundesamt stellt dort massive Probleme bei den Krankenkassen bzgl. der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben fest.
https://akds.info/hilfsmittel
Wir nehmen Anteil an den Sorgen der Menschen, die als Flüchtlinge in unser Land kommen. Deshalb hat unser Dachverband, das Kindernetzwerk, Selbsthilfe von Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen, Hilfs- und Unterstützungsangebote in Deutschland zusammengestellt, die sich in erster Linie auf spezielle medizinische Versorgung von geflüchteten ukrainischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit chronischen und seltenen Erkrankungen konzentrieren:
Diese Übersichtsseite liefert die neuesten Informationen rund um medizinische und psychosoziale Versorgung, auch ohne Krankenversicherung und Aufenhaltsstatus.
https://t.co/PlLYIqhexu
Wer ebay Kleinanzeigen nutzt, sollte sich einloggen und dann die Datenschutzeinstellungen prüfen (Link unten). Unter Marketingzwecke werden über 342 Anbieter genannt. Alle Schieberegler auf »Nein« setzen und Fortfahren wählen.
https://t.co/bAuLF17q8O
Für den 13-jährigen Johann ist an einem Tag des Jahres 1996 plötzlich nichts mehr wie zuvor. Mit der Entführung seines Vaters erlebt er zum ersten Mal in seinem Leben wirkliche Angst - und wird Zeuge beklemmender 33 Tage. Polizisten werden zu Hausgenossen von fragwürdiger Kompetenz. … Ab 3. November 2022 im Kino.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bietet seine Kenntnisse im Videoformat an: “Mal reingeschaut in unsere 4 neuen Erklärvideos?
https://t.co/yrb55qdx2c
Wie kommen die Filme an? Das Institut verfolgt die Nutzerzahlen intensiv und freut sich über ein kurzes Feedback per Twitter-Umfrage - Lob und Kritik gern auch per Kommentar!
Im oberfränkischen Arzberg entsteht derzeit ein modernes Wohnheim für 24 Menschen mit geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten. Behinderte Menschen, die ein aggressives Verhalten aufzeigen, sollen dort intensiv betreut werden. Es ist das einzige Wohnheim dieser Art in Oberfranken und die Lebenshilfe sucht dafür dringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Trotz teurer und intensiver Werbung hat die Einrichtung aber bislang noch keine einzige Bewerbung erreicht. Anders auf der Seite künftiger Bewohner: “Wir sind schon ausgebucht, uns haben für 24 Plätze Anfragen aus ganz Deutschland erreicht”, erzählt der Leiter des Wohnheims, Daniel Mösch. Doch das Wohnheim kann kommendes Frühjahr nur mit Personal eröffnen.
https://www.youtube.com/watch?v=W4QBFJNakE8
Manche AutistInnen können alleine wohnen, andere brauchen dafür zeitweilige bzw. sporadische Assistenz, einige brauchen dauerhafte Begleitung und wiederum andere benötigen Rundumpflege und Begleitung in allen Angelegenheiten.
Die Frage nach der Wohnlösung für die Zukunft bereitet den meisten Familien große Sorge. Viele Möglichkeiten gibt es in den meisten Regionen nicht und häufig sind die Angebote nicht derart, wie sie der eigene Angehörige aufgrund seiner besonderen Bedürfnisse brauchen würde.
https://ellasblog.de/individuelles-wohnen-mit-dem-persoenlichen-budget-trotz-oder-gerade-wegen-hohen-unterstuetzungsbedarfs/
Unser Leitfaden nimmt Sie an die Hand und führt Sie durch den Gründungsprozess eines inklusiven Wohnprojekts. Egal ob Sie noch am Anfang stehen oder sich mitten in der Umsetzung befinden: Der Leitfaden hilft Ihnen bei jedem Schritt weiter. Er basiert auf den Erfahrungen von erfolgreichen inklusiven Wohnprojekten, die wir in einem Forschungsprojekt mit der Medical School Berlin ausgewertet haben.
https://www.wohnsinn.org/wissen-von-a-z/gruendungsleitfaden
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