Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat am 21. Juli 2023 die Teilnehmenden des ersten Bürgerrates des Deutschen Bundestages ausgelost. Aus den über 1000 möglichen Bürgerräten zog sie die Nr. 187. Damit standen dann die 160 Bürger*innen aus ganz Deutschland fest. Der Bürgerrat wird sich ab Ende September 2023 mit dem Thema »Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben« beschäftigen. Der Bürgerrat soll die Vielfalt der Gesellschaft möglichst gut abbilden und soll nach dem Willen der Mehrheit des Deutschen Bundestags auch die Stimmen hörbar machen, die sonst in der politischen Diskussion weniger präsent sind. Beim Bundestag finden sich dazu Erläuterungen zum Hintergrund und zu den Gemeinden der Losnummer 187. Obwohl Wolfgang Schäuble die Tür zwischen der Bürgerratsidee per Los und Bundestag einst geöffnet hatte, ist die Union dagegen: »Es braucht kein Alibi-Parlament, das per Los zusammengewürfelt ist«, sagte die CDU-Politikerin Gitta Connemann im Fernsehen am 21. Juli. Die Linke als andere demokratische Opposition unterstützt die Einführung eines Bürgerrats. Fraktionsgeschäftsführer Jan Korte mahnt allerdings an, dass die Empfehlungen dann nicht in Koalitionsstreit untergehen dürften.
Hat so eine weitere Aktivität ohne erkennbaren Nutzen wirklich Sinn? Ist der Aufwand gerechtfertigt? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Am 10.08.2023 will sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit der Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD-Stiftung) befassen. Patientenorganisationen riefen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute zu einem Treffen auf.
Sieben Verbände betonten in einer gemeinsamen Mitteilung, dass das unabhängige Informations- und Beratungsangebot der UPD für hilfesuchende Patientinnen und Patienten in Deutschland „vor dem Aus“ stünde.
Grund sei, dass das Bundesgesundheitsministerium dem GKV-Spitzenverband weitgehende Zugriffsrechte auf die künftige Neugestaltung der UPD-Stiftung zugesichert habe. Die Organisationen sprachen von einem „Schlag ins Gesicht“ aller Hilfesuchenden.
Mehr bei https://akds.info/upd_230805
Wie inklusiv die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist und wie sich Defizite beheben lassen – diesem Thema widmeten sich die Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 8. und 9. Mai 2023 in Berlin. Das Motto lautete „GESUNDHEIT barrierefrei – selbstbestimmt – zeitgemäß“. Nun ist die Dokumentation der Veranstaltung in verschiedenen Formaten veröffentlicht.
Die Inklusionstage fanden dieses Jahr zum zehnten Mal statt: Mehr als 300 Teilnehmende aus Politik, Wissenschaft, den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, der Zivilgesellschaft und Menschen mit Behinderungen nutzten vor Ort die Gelegenheit, sich über neue Ansätze und Verbesserungsbedarfe in der Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen auszutauschen.
Auch diesmal hatte das BMAS für den Austausch in Podiumsdiskussionen, Projektvorstellungen und Seminaren wieder zahlreiche Expertinnen und Experten aus der Politik und Praxis sowie aus Interessenverbänden der Menschen mit Behinderungen eingeladen. Die Teilnehmenden erörterten Fragen, Anregungen und Kritik zu Themen wie Barrierefreiheit in Krankenhäusern, Schulungen des medizinischen Personals im Umgang mit Patientinnen und Patienten mit Behinderungen oder auch deren Gesundheitsversorgung während der Pandemie.
Je nach Bedarf konnte das Programm auf der Veranstaltungswebseite des BMAS mit Dolmetschungen in Gebärdensprache, Schriftsprache, Leichter Sprache und Audiodeskription verfolgt werden. Über 400 Menschen nutzten das Online-Angebot.
Die nun veröffentlichte Dokumentation enthält u. a. den Kurzfilm über die Inklusionstage 2023, Aufzeichnungen ausgewählter Veranstaltungsteile im Plenum, die Fotogalerie zur Veranstaltung und die schriftliche Zusammenfassung der Inklusionstage.
Diese und weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: www.gemeinsam-einfach-machen.de/ikt23.
Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.10.2022 (AZ: B 9 SB 1/20 R) “Es dem zu Begutachtenden im Grundsatz frei eine Vertrauensperson zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen mitzunehmen.”
Im vorliegenden Fall wandte sich der Kläger gegen die Herabsetzung des bei ihm ursprünglich festgestellten Grades der Behinderung (GdB) von 50 auf 30. Die mir der Erstellung eines Sachverständigengutachtens im Klageverfahren beauftragten Orthopäden hatten die Begutachtung des Klägers deshalb abgelehnt, weil der Kläger die Anwesenheit seiner Tochter oder seines Sohnes als Vertrauensperson während der Anamnese sowie der Untersuchung verlangt hatte. Daraufhin wurde dem Kläger vom sachlich zuständigen Landessozialgericht als Berufungsinstanz Beweisvereitelung vorgeworfen mit dem Argument, der von ihm gestellte Antrag nach § 109 SGG auf Begutachtung durch den von ihm benannten Orthopäden sei angesichts der Vereitelung des von Amts wegen in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens als rechtsmissbräuchlich abzulehnen.
Mit seiner Revision vor dem BSG machte der Kläger geltend, dass es ihm aus Gründen des fairen Verfahrens grundsätzlich erlaubt sein müsse, eine Vertrauensperson an der Untersuchung, der Anamnese sowie den Unterredungen mit dem Sachverständigen teilhaben zu lassen. Das Bundessozialgericht hat dem Kläger in diesem Punkt Recht gegeben und entschieden, dass es dem zu Begutachtenden im Grundsatz frei stehe, eine Vertrauensperson zu einer Untersuchung mitzunehmen. Das Gericht kann jedoch den Ausschluss einer Vertrauensperson anordnen, wenn ihre Anwesenheit im Einzelfall eine geordnete, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung erschwere bzw. verhindere. Dies gelte insbesondere dann, wenn zu befürchten sei, dass durch die Anwesenheit eines Dritten das Ergebnis der Exploration und Begutachtung verfälscht werden könnte. Werden beispielsweise sensible Bereiche aus der persönlichen Biographie angesprochen, ist es plausibel, dass die Anwesenheit Dritter dazu führen kann, dass Informationen nicht mitgeteilt werden, sei es aus Angst, Scham oder Rücksicht auf die Gefühle der Vertrauensperson.
Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vom 6. Juni 2023 (BGBl 2023 I Nr. 146) wurde unter anderem die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden sollen. Die Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben – insbesondere für Werkstätten für behinderte Menschen – zu verwenden, entfällt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024.
Das Gesetz enthält eine Übergangsvorschrift, wonach eine Förderung noch möglich ist, wenn diese bis zum 31. Dezember 2023 bewilligt wurde. Dies wurde von mehreren Ländern kritisiert, da zwischen Beantragung und Bewilligung häufig mehrere Jahre liegen würden und die Übergangsvorschrift durch ein Abstellen auf den Bewilligungszeitpunkt entwertet würde.
Die Bundesregierung hat diesen Kritikpunkt im Rahmen der Behandlung im Bundesrat anerkannt und in einer Protokollerklärung zugesagt, eine Verordnung zur Änderung der SchwbAV auf den Weg zu bringen, damit weiter Leistungen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Förderung von Einrichtungen erbracht werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt, aber nicht notwendigerweise bereits bewilligt worden sind.
Die barrierefreie Mobilität von Menschen mit Behinderungen wird Berlin auch mittelfristig nur dann sicherstellen können, wenn das Thema priorisiert und das Umsetzungstempo deutlich erhöht wird. Trotz eines allgemein positiven Trends bestehen weiter große Umsetzungsprobleme beim Recht auf persönliche Mobilität, die sich ohne eine zusammenhängende Gesamtplanung kaum werden lösen lassen. Zu diesem Ergebnis kommt der zweite Mobilitätsbericht Berlin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. In einem partizipativen Verfahren hat die Monitoring-Stelle Daten zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen in Berlin zusammengetragen. Der Bericht legt einen besonderen Fokus auf die Implikationen von Mobilitätswende und Neuer Mobilität für Menschen mit Behinderungen.
Zu diesem Ergebnis kommt der heute veröffentlichte Rechtsvergleich der Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mit Blick auf die Umsetzung der UN-BRK wurde zu elf Schlüsselthemen verglichen, ob diese in den jeweiligen Gesetzen vorhanden und wie sie gegebenenfalls konkret ausgestaltet sind. Die sich ergebenden Verbesserungsbedarfe werden durch Empfehlungen zu Gesetzesänderungen auf Bundes- sowie Landesebene in dazugehörigen Factsheets aufgeführt.
Mehr als jeder fünfte Deutsche kann es sich laut dem EU-Statistikamt Eurostat nicht leisten, in den Urlaub zu fahren: Besonders betroffen waren Alleinerziehende. Auch Rentnern fehlt häufig das Geld zum Verreisen. Ob es Menschen mit Behinderungen besser geht wurde nicht erfragt, scheint aber fraglich.
Außerklinische Intensivpflege kann zum 31. Oktober 2023 nur noch nach den Regeln der Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute den Antrag der Patientenvertretung auf eine Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung mit Verweis auf die Rechtslage abgelehnt.
Kassenärztechef Andreas Gassen fordert Klimatisierung von Altenheimen in Hitzephasen: In Altenheimen lebten nur besonders gefährdete Menschen, sagte Gassen der NOZ. Die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach geplanten Schutzräume für die Öffentlichkeit halte er hingegen für schwer umsetzbar. Heruntergekühlte Turnhallen wären ja nur sinnvoll, wenn man die von Hitze bedrohten Menschen einsammele und dorthin bringe. Manches, was in der Theorie gut klinge, sei in der Praxis schwer bis gar nicht umsetzbar.
So viele Rentner wie nie zuvor auf Grundsicherung angewiesen: In den ersten drei Monaten des Jahres haben mehr als 680.000 Rentner die Grundsicherung erhalten, und damit 90.000 mehr als im Vorjahr, das berichten die Funke-Zeitungen unter Berufung auf bislang unveröffentlichte Daten des Statistischen Bundesamtes. Dies entspreche einem Anstieg um rund 15 Prozent. Besonders von Altersarmut betroffen sind Frauen.
Viele medizinische Eingriffe sind geplant. Patientinnen und Patienten wünschen sich, möglichst schnell wieder gesund zu werden. Dieser Ratgeber informiert darüber, welche Fragen vor einer Operation geklärt werden sollten, was zu tun ist, um möglichst fit in eine OP zu gehen, was bei Krankheit vor einer OP angezeigt ist und welche Unterlagen und persönlichen Gegenstände für einen Krankenhausaufenthalt mitgenommen werden sollten.
Mehr dazu und eine Liste der unbedingt mitzunehmenden Dinge gibt es bei der BARMER: https://akds.info/vorOP
Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, bis Ende 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu erarbeiten.
Bislang wurde hierzu noch nichts vorgelegt und kein Austausch mit den zu beteiligenden behindertenpolitischen Verbänden begonnen.
Ein Positionspapier dazu kann mit der Angabe “positionspapier_aktionsplan_gesundheit” unter .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) bestellt werden.
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.04.2023 III R 7/21 entschieden hat, ist eine Grundrente, die das Opfer einer Gewalttat bezieht, nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes zu rechnen und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen.
Eine beliebte Spielekonsole für 120 Euro, heruntergesetzte Gartenmöbel und traumhafte Angebote für Fahrrad-Equipment: Diese Webseite scheint ein echter Glücksfund zu sein! Blöd nur, wenn die bestellten Produkte niemals ankommen und nur mit Vorab-Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden konnte. Von sogenannten Fake-Shops haben wir Ihnen schon im vergangenen Newsletter berichtet. Dort haben wir eine Liste der Verbraucherzentrale Hamburg vorgestellt, die aktuell und umfangreich solche unsicheren Seiten auflistet. Aber anhand welcher Merkmale erkennen Sie einen sicheren Shop?
Auf der Webseite des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) wird im Detail erklärt, warum eindeutige Bestellbuttons, ein Vorhängeschloss in der Browserzeile, vorhandene Kontaktdaten, ein vollständiges Impressum, realistische und transparente Preise, ein Gütesiegel und mehrere Zahlungsmöglichkeiten essenziell für sichere Seiten sind. Zusätzlich gibt es Tipps für Online-Auktionen für Sie.
BSI: https://akds.info/fake-bsi
Verbraucherzentrale Hamburg: https://akds.info/fake-vz-hh
Die CDU/CSU-Fraktion hat am 20. Juni 2023 einen Antrag unter dem Titel »Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen – Strukturen erhalten« (Drucksache 20/7352) vorgelegt. Die Vorlage soll am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden. Laut Antrag leisten Betreuungsvereine einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des Betreuungsrechtes in der Praxis. Viele Vereine stünden aktuell vor erheblichen, existenzbedrohenden Problemen, weil die Finanzierung ihrer Aufgaben unzureichend sei und aufgrund gravierender inflationsbedingter Mehrkosten. Von der Bundesregierung fordert die Unionsfraktion daher unter anderem, »unabhängig von der anstehenden Evaluierung Ende 2024 die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen«.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007352.pdf
Die gedruckte Version des 2023 umfassend überarbeiteten Ratgebers des bvkm ist soeben erschienen und kann ab sofort gegen Übernahme der Versandkosten bestellt werden. Der Ratgeber berücksichtigt die Änderungen, die zum 1.1.2023 aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes in Kraft getreten sind. Zum kostenlosen Download steht der Ratgeber wie immer auf der Webseite des bvkm zur Verfügung.
https://akds.info/grundsicherung2023
Die Diakonie spricht sich gemeinsam mit Greenpeace, dem Armutsnetzwerk, dem Netzwerk der Ernährungsräte und einem breiten Bündnis aus mehr als 30 Organisationen aus dem Sozial- und Umweltbereich für eine sozial gerechte und ökologische Ernährungswende aus. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die beteiligten Organisationen, dass vollwertige, gesunde und ökologische Nahrungsmittel allen Menschen zugänglich sein müssen und fordern die Bundesregierung dazu auf, die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Ernährungsarmut jetzt beendet wird.
https://akds.info/ernaehrungsarmut
Am 12. Mai hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt und damit unter anderem eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber eingeführt, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Dieser Schritt war richtig und wichtig. Doch das Gesetz spricht wesentliche Aspekte nicht an, die einen inklusiven Arbeitsmarkt ausmachen.
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