Wir erhielten den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen in elektronischer Form.
Das Gesetz beinhaltet insbesondere die folgenden Maßnahmen:
die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge inkl. Aktualisierung der Systematik,
die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags und
den Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.
Einzelheiten finden sich im Besonderen Teil der Begründung des Referentenentwurfs.
Wenn wir dazu eine Stellungnahme abgeben sollen bitten wir um unverzügliche Nachricht. Die Sache ist eilig.
Die seit drei Jahren bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen tätige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) legt ihren dritten Jahresbericht vor. Mit insgesamt 177 Schlichtungs-Verfahren lag die Zahl 2019 um gut 30 Prozent über dem Durchschnitt der vorherigen Jahre. Zum Jahresbericht
Im Rahmen der Umfrage wollen Fraunhofer FIT und das Inclusion Technology Lab Berlin die derzeitige Lebenssituation der Familien mit beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen erfassen und ermitteln, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Situation dieser Familien zu verbessern. Hierbei sollen insbesondere auch auf die Einsatzmöglichkeiten von digitalen Medien und Technologien eruiert werden. Zudem wird untersucht, ob und wie bestehende Lösungen auf die speziellen Bedarfe angepasst werden können. Umfrage als PDF.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) meldet eine Verängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis 30. September 2020: “Mit der Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie werden die vom Gesetzgeber in den Sozialschutzpaketen I und II im SGB II, SGB XII und BVG getroffenen Sonderregelungen bis zum 30. September 2020 verlängert.” – Mehr erfahren auf der Website des BMAS
Jürgen Dusel sieht mit großer Sorge die Situation von Medizinischen Zentren für Erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB) und Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), deren finanzielle Situation gefährdet ist. Hintergrund ist die bislang unzulängliche Umsetzung des zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Dieses verpflichtet die Krankenkassen, ihre Vergütungsverträge mit MZEB und SPZ „aufgrund der besonderen Situation dieser Einrichtungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie bis zum 20. Juni 2020 vorübergehend anzupassen“. Obwohl diese Frist inzwischen verstrichen ist, wurde offensichtlich noch kein Vergütungsvertrag angepasst.
Nach Meldung der Stadt Bielefeld vom Sonntag wurden am Wochenende an 27 von 121 aufgesuchten Adressen niemand angetroffen. Das bedeutet: diese Mitarbeiter der Schlachtbetriebe Tönnies halten sich nicht an die Quarantänevorschriften und laufen irgendwo frei herum. Die Gefahr der Ansteckung ist leider gegeben, das Virus ist noch immer hochansteckend.
Deshalb bleibt die Geschäftsstelle des Vereins weiter für Publikumsverkehr geschlossen, vorerst bis 15.07.2020.
Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung ist doppelt so hoch, wie die von Menschen ohne Behinderung. Von denen, die Arbeit haben, arbeiten etwa 300.000 in Behindertenwerkstätten für ein kleines Taschengeld. Es gibt stark verankerte Strukturen, die den Berufsweg von Menschen mit Behinderung eher hin zu Behindertenwerkstätten begünstigen, als in reguläre Arbeit.
Der bvkm weist in seinem Newsletter auf den YouTube-Kanal „Jugend und Behinderung“ der BAG SELBSTHILFE hin. Dort “erzählen junge Menschen über ihren Weg ins Berufsleben. Für neue Folgen zu den Themen Ausbildung und Beruf können sich Interessierte bis zum 31. Oktober bei .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) melden”.
Mit der Broschüre “Inklusion vor Ort umsetzen” (PDF) bietet die Aktion Mensch Unterstützung für Projekte, die sich für mehr Inklusion in der Gemeinde einsetzen. Siehe auch die Infos auf der Website: Kommune inklusiv
Der AKDS hat den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung gebeten sich beim Thema Pflege nicht auf Senioren zu beschränken. Vielmehr sollten auch die besonderen Belange der Familien mit pflegebedürftigen Kindern und jüngeren Erwachsenen in den Blick genommen werden. Dabei könnte es vor allem um Kurzzeitpflege und Entlastungsbudgets gehen.
In einer Steullungnahem der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und anderer Institutionen heißt es: “Kinder und Jugendliche in der CoVid-19-Pandemie: Schulen und Kitas sollen wieder geöffnet werden. Der Schutz von Lehrern, Erziehern, Betreuern und Eltern und die allgemeinen Hygieneregeln stehen dem nicht entgegen.” – Download Stellugnnahme als PDF
Wie die Website forschung.sexualaufklaerung.de berichtet, bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZfA) eine neue Publikation über Verhütungsverhalten Erwachsener 2018 (PDF) an, eine repräsentative Befragung von Frauen und Männer zu ihrem Verhütungsverhalten.
In unserem Download-Bereich finden Sie Informationen über das Corona-Virus, über Verhaltensreglen in NRW und das richtige Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Leichter Sprache: Zum Download-Bereich.
Die Universitäten Hamburg, Bochum und Gießen starten mit einem Coronaarchiv, in dem “Eure Erlebnisse, Gedanken, Medien und Erinnerungen” zur Corona-Pandemie gefragt sind und gesammelt werden. Das Projekt ist auch auf Twitter präsent: @coronarchiv
Es hat sich wahrscheinlich schon herumgesprochen: Die Bundesregierung hat eine “Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern beschlossen, die wegen coronabedingter Kita- und Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen”. So haben Eltern künftig das Recht auf 20 Wochen Lohnfortzahlung. Siehe dazu die Aussagen von Familienministerin Franziska Giffey: