Das Deutsche Institut für Menschenrechte verschickte folgende Presseerklärung mit weiterführenden Links (siehe unten):
“Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in die Gemeinschaft wie Menschen ohne Behinderungen. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betont ihr Wunsch- und Wahlrecht im Hinblick auf die Frage wie, wo und mit wem sie leben möchten. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gezwungen sein, in einer bestimmten Wohnform zu leben, um Unterstützung zu erhalten. Öffentliche Einrichtungen müssen barrierefrei gestaltet sein, damit alle Bürger_innen gleichberechtigten Zugang haben.
Die Arbeitsmarktsituation für behinderte Menschen hat sich während der Pandemie wesentlich verschlechtert, darüber berichtet Aktion Mensch in dem Artikel Inklusionsbarometer Arbeit 2021.

Mit der neuen Notruf-App „nora“ können Menschen künftig mit nur wenigen Klicks in Notsituationen die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste rufen. „nora“ ist so aufgebaut, dass ein Notruf ganz ohne den Einsatz von Sprache abgesetzt werden kann. Die neue App bietet damit besonders für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigung einen Fortschritt. Bislang stand für diese lediglich ein Notruf-Fax und ein Gebärdendolmetscherdienst (TESS-Relay) zur Verfügung. Die bundesweite Notruf-App ist unter Federführung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums entstanden. Aufgrund der großen Nachfrage ist die App derzeit nicht über die App Stores, sondern nur über den Support erhältlich: Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderung können einen individuellen Zugang per Mail (über .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)) beantragen. Weitere Informationen zu nora unter https://www.nora-notruf.de/
Quelle: LVR
Der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung steht zu Recht unter besonderer Beobachtung. Das LVR-Dezernat Soziales informierte den Sozialausschuss über zwei Untersuchungen zu diesem Thema. Zum einen hat das Dezernat im Rahmen eines Trainee-Projektes eine Befragung und Erhebung bei Fallmanagement und externen Expert*innen durchgeführt. Zum anderen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe einen Sachstandsbericht zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen auf der Basis einer Mitgliederbefragung erstellt. Die Vorlage skizziert auch die Handlungsbedarfe und weiteren Schritte, die sich aus den Untersuchungen für das LVR-Dezernat Soziales ergeben. In einem ersten Schritt soll die Einrichtung von regionalen Runden Tischen, bestenfalls eingebettet in die regionalen Planungs- und Steuerungsgremien, geprüft werden. Daneben sollen der Fachdialog gefördert und ein Fachtag im Jahr 2022 dazu durchgeführt werden. – Zur Vorlage.
Quelle: LVR
Das im Rahmen der modellhaften Erprobung des Bundesteilhabegesetzes vom Bundessozialministerium geförderte LVR-Modellprojekt NePTun (Neue Grundlagen von Pflege und Teilhabe) ist abgeschlossen und der Abschlussbericht (PDF, 338 KB) veröffentlicht. Das Projekt hatte zum Ziel, festzustellen, ob und wie weit es auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen möglich ist, Leistungen der Eingliederungshilfe von Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) bzw. der Hilfe zur Pflege (SGB XII) inhaltlich-fachlich voneinander abzugrenzen.
„Gewaltschutz als Menschenrecht – Haltung und Umsetzung im LVR“ lautet das Schwerpunktthema des 4. LVR-Dialogs Inklusion und Menschenrechte am Freitag, 19. November 2021. Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr und findet als Online-Fachveranstaltung über Zoom statt. Zu den Referent*innen zählen LVR-Direktorin Ulrike Lubek, Josef Wörmann (Vorsitzender des LVR-Ausschusses für Inklusion), Karin Schmitt-Promny (Vorsitzende des LVR-Beirates für Inklusion und Menschenrechte) sowie Peter Gabor (Vorsitzender des Landesbehindertenrates NRW).
Heute Abend läuft um 23.35 die ARD-Doku über den nicht-invasiven Pränataltests als Kassenleistung und die Folgen. Er steht bereits jetzt in der Mediasthek zur Verfügung: Der Bluttest - Welches Kind soll leben?
Der LVR bietet Menschen mit Behinderung im Rheinland die Möglichkeit, sich von anderen Menschen mit Behinderung beraten zu lassen. Wie diese sogenannte Peer-Beratung funktioniert, zeigt ein neuer Erklärfilm in Leichter Sprache, der auf dem Beratungskompass des LVR (unter diesem Link) zu sehen ist. Der Film erzählt die Geschichte von Elif Yilmaz, die bei ihren Eltern ausziehen möchte, aber noch nicht weiß, wie und wo sie leben möchte. Bei ihrer Entscheidung hilft ihr die Peer-Beraterin Lea, die genau wie Elif Lernschwierigkeiten hat.
Seit 2020 finanziert und fördert der LVR Peer-Beratungen an zehn Standorten der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland. 2022 werden drei weitere KoKoBe-Standorte Peer-Beratungen anbieten. Hier finden Sie einen Überblick über alle Beratungsstellen.
Quelle: LVR
Mit Einführung des BTHG wurde das Prüfrecht des Trägers der Eingliederungshilfe um anlassunabhängige Prüfungen von Qualität der Leistung einschließlich der Wirksamkeit erweitert. Konkret bedeutet das: Der LVR kann anlassunabhängig und unangekündigt Qualitätsprüfungen in Einrichtungen oder Diensten der Eingliederungshilfe vornehmen. Dadurch soll noch besser sichergestellt werden, dass der Leistungserbringer die Leistungen qualitätsgesichert erbringt, finanzielle Mittel nur für den vorgesehenen Zweck einsetzt und seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erfüllt. Eine aktuelle Vorlage für den Sozialausschuss informiert nun über die konzeptionellen Ansätze zur Umsetzung des Prüfauftrags sowie über den Aufbau des Prüfteams und die ersten Prüfergebnisse. Hier gelangen Sie zur Vorlage.
Quelle: LVR
Neuer gesetzlicher Auftrag für Träger der Eingliederungshilfe. – Menschen mit Behinderungen gehören zu einer besonderen vulnerablen Personengruppe, deren Schutz vor Gewalt eines besonderen Augenmerks bedarf. Der LVR hat dazu ein alle Bereiche seiner Arbeit berührendes Grundsatzpapier zum Gewaltschutz vorgelegt. Über die Inhalte dieses 22-seitigen Papiers informiert die aktuelle Vorlage 15/300 „Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR“.
Die LVR-Dezernate Soziales und Kinder, Jugend und Familie haben den Sozialausschuss am 9. November 2021 über die bereits vollzogenen und geplanten Veränderungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beim LVR informiert. Insbesondere die Implementierung des neuen Leistungs- und Finanzierungssystems hat den LVR in diesem Jahr vor große Herausforderungen gestellt. Daneben gab es auch organisatorische Veränderungen. Das Dezernat Soziales hat zur Umsetzung des BTHG ein umfangreiches Projekt aufgelegt und in einem Kernthesenpapier Zielvorgaben formuliert, die künftig bei sämtlichen Entscheidungen als Richtschnur dienen sollen. Zentrale Anliegen sind Personenzentrierung und Teilhabemehrwert, einheitliche Finanzierung und Kostentransparenz sowie Digitalisierung und die Überprüfung von Wirkung und Wirksamkeit. Ausführliche Informationen zur Umsetzung des BTHG beim LVR können Sie folgender Vorlage entnehmen.
Quelle: LVR
Folgend eine Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
Menschen mit Behinderungen begegnen in Rechtsverfahren vielen Barrieren, die sie am gleichberechtigten Zugang zur Justiz hindern. Hierzu zählen beispielsweise die fehlende bauliche Barrierefreiheit von Gerichten und Polizeistationen ebenso wie ein Mangel an Informationen in barrierefreien Formaten oder bevormundende Einstellungen, die die Fähigkeit von Menschen mit Behinderungen zur Teilnahme an der Rechtspflege in Frage stellen.
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