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06.11.2026

„Demokratie leben!“ neu aufgestellt – was Selbsthilfe- und Behindertenverbände wissen sollten

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird ab 2027 neu aufgestellt – mit neuen Programmebenen, neuen Förderkriterien und einem eigenen Bereich für den digitalen Raum. Auch Organisationen aus der Behindertenselbsthilfe können sich die Förderaufrufe genauer ansehen.

Worum geht es?

„Demokratie leben!“ ist ein Bundesprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zur Demokratiebildung und Extremismusprävention. Mit der Weiterentwicklung will das Ministerium nach eigenen Angaben eine größere Breitenwirkung bis in die Mitte der Gesellschaft erreichen – mit wirkungsorientierten Zielen und mehr Pluralität.

Die neue Struktur ab 2027

Programmebene Kommune: Die kommunalen „Partnerschaften für Demokratie“ bleiben eine zentrale Säule und sollen stärker mit Regelstrukturen und der Arbeitswelt vernetzt werden. Bestehende Partnerschaften stellen ihre Anträge wie gewohnt ab Herbst 2026.

Programmebene Land: Auch hier wird die Förderung fortgeführt, etwa mobile Beratung, Opfer- und Ausstiegsberatung. Bestehende Träger beantragen wie üblich ab Herbst 2026.

Programmebene Bund (neu): Bundesweit tätige Organisationen können sich mit Projekten zu Demokratiebildung und Extremismusprävention bewerben. Demokratiebildung wird als evidenzbasierter Bildungsauftrag verstanden, der u. a. den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlichen Konflikten fördert.

Programmebene Digitaler Raum (neu): Erstmals gibt es eine eigene Ebene gegen Radikalisierung im Netz, etwa für digitale Demokratiebildung, Medien- und Digitalkompetenz oder Demokratiebildung rund um Games.

Sondervorhaben Integration und Teilhabe (neu): Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zu Dialog und Zusammenhalt in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft.

Zeitplan

- Juni 2026: Veröffentlichung der Förderaufrufe.
- August bis September 2026: Einreichung von Interessenbekundungen für die Ebenen Bund und Digitaler Raum sowie das Sondervorhaben über das Förderportal.
- Ab Oktober 2026: Nach externer Begutachtung werden ausgewählte Träger zur Antragstellung aufgefordert.
- 1. Januar 2027: geplanter Projektstart.

Warum das Thema Menschen mit Behinderung betrifft

Demokratie und Teilhabe gehören zusammen. Menschen mit Behinderung haben nach Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf volle und gleichberechtigte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Gleichzeitig zeigen Studien und Berichte aus der Behindertenselbsthilfe, dass Menschen mit Behinderung von menschenfeindlichen Einstellungen und extremistischer Gewalt betroffen sein können.

Demokratiebildung, die barrierefrei ist – zum Beispiel in Leichter Sprache oder mit Angeboten für Menschen mit Lernschwierigkeiten –, stärkt Selbstvertretung und politische Beteiligung. Für Verbände kann es sich lohnen, bei künftigen Förderrunden zu prüfen, ob eigene Projektideen zu den Kriterien passen, und darauf zu achten, dass Inklusion und Barrierefreiheit in geförderten Projekten selbstverständlich mitgedacht werden.

Hinweis: Die Fristen für die Interessenbekundung in dieser Runde (August bis September 2026) sind bereits abgelaufen. Aber es soll eine neue Runde geben. Vorbereitung jetzt!

Weitere Informationen: https://www.google.com/url?q=https://www.demokratie-leben.de&source=gmail&ust=1791525814074000&sa=E

Quelle: Pressemitteilung 32 des BMBFSFJ

Thema: Informationen Familie & Kind Selbsthilfe | 06.11.2026 |

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