Eingliederungshilfe abgelehnt? Widerspruch lohnt sich oft – neue Praxishilfe
Immer mehr Menschen mit Behinderung erhalten Ablehnungen bei der Eingliederungshilfe – oft mit fragwürdigen Begründungen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung raten: Ansprüche nicht vorschnell aufgeben. Eine neue, kostenfreie Praxishilfe zeigt, wie ein Widerspruch gelingt.
Das Problem: Ablehnungen mit wackliger Begründung
Vielen Menschen mit Behinderung werden beantragte Leistungen der Eingliederungshilfe verwehrt. Nach Beobachtung der Fachverbände wird dabei häufig auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen. Teilweise wird sogar behauptet, für Eingliederungshilfe sei eine „Teilhabefähigkeit“ erforderlich – und diese wird dann infrage gestellt.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen darauf hin, dass solche Entscheidungen nicht immer rechtmäßig sind. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Laut den Fachverbänden haben viele Widersprüche Erfolg.
Die Lösung: eine praktische Handreichung
Zur Unterstützung haben die Fachverbände die kostenfreie „Praxishilfe – Widerspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe“ erstellt. Sie
- informiert über die Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege und ihr Verhältnis zueinander,
- erklärt Schritt für Schritt das Widerspruchsverfahren,
- gibt praktische Hinweise zur Begründung,
- enthält Formulierungshilfen für typische Fallkonstellationen.
Die Praxishilfe richtet sich an Menschen mit Behinderung, Angehörige und Beratungsstellen. Sie steht auf der Website der Fachverbände in der Rubrik „Stellungnahmen/Positionspapiere“ zum Download bereit.
Wer hinter der Praxishilfe steht
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung – zu ihnen gehören unter anderem die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) – repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ihr gemeinsames Fundament ist das Bekenntnis zur Menschenwürde, zum Recht auf Selbstbestimmung und zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe.
Was Familien jetzt wissen sollten
Eingliederungshilfe und Pflege sind zwei unterschiedliche Leistungssysteme mit unterschiedlichen Zielen: Pflege sichert die Versorgung, Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe – am Arbeitsleben, an Bildung, in der Freizeit, im sozialen Leben. Ein pauschaler Verweis auf die Pflegeversicherung wird diesem Unterschied nicht gerecht. Und eine Voraussetzung „Teilhabefähigkeit“ widerspricht dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes, wonach Teilhabe ein Recht aller Menschen mit Behinderungen ist – gerade auch von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Unser Rat: Bescheide genau lesen, die Widerspruchsfrist im Blick behalten (sie steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids) und sich frühzeitig beraten lassen, etwa bei einer Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) oder einem Verband. Die neue Praxishilfe ist dafür ein hilfreicher Begleiter.
Download der Praxishilfe: https://www.diefachverbaende.de
Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind Selbsthilfe | 13.10.2026 |