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06.10.2026

EUTB darf jetzt rechtlich beraten und vertreten

Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen die Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) im Einzelfall rechtlich beraten und im Widerspruchs- und Klageverfahren vertreten. Das meldet der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) in seinem Newsletter – zusammen mit einer kritischen Bilanz zur Pflegereform und Angeboten für Familien und Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter.

Am 1. Oktober 2026 ist die Änderung der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) in Kraft getreten. Damit können die EUTB-Beratungsstellen ab sofort im Einzelfall Rechtsberatung leisten sowie Ratsuchende im Widerspruchs- und Klageverfahren vertreten. Bisher war ihnen die rechtliche Prüfung von Einzelfällen untersagt. In der Praxis führte das zu Problemen, weil sich Ratsuchende häufig genau das wünschten.

Für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien ist das eine wichtige Verbesserung. Wer einen ablehnenden Bescheid erhält – etwa zu Assistenz, Hilfsmitteln oder Eingliederungshilfe –, kann nun bei der EUTB nicht nur Orientierung, sondern auch konkrete rechtliche Unterstützung bekommen. Das stärkt den Zugang zum Recht, den Artikel 13 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert, und das Prinzip der unabhängigen, oft auch durch Peers getragenen Beratung.

Thema: Informationen Familie & Kind Selbsthilfe | 06.10.2026 |

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