Frauen und Mädchen mit Behinderungen: Immer noch doppelt benachteiligt
Frauen und Mädchen mit Behinderungen erleben in vielen Bereichen ihres Lebens Benachteiligung – und das gleich doppelt. Einerseits wegen ihrer Behinderung, andererseits wegen ihres Geschlechts. Im Alltag stoßen sie auf viele Hindernisse, die ihnen den Zugang zu wichtigen Lebensbereichen erschweren. Zum Beispiel haben sie oft schlechtere Chancen, ärztlich gut versorgt zu werden oder sich gegen Gewalt rechtlich zu wehren. Auch wenn es um Themen wie Sexualität, Kinderwunsch oder das Elternsein geht, werden sie oft nicht ernst genommen oder gar ausgeschlossen.
Dabei hat sich Deutschland – wie viele andere Länder – durch die UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich verpflichtet, die Rechte aller Menschen mit Behinderungen zu schützen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Doch bisher werden die besonderen Herausforderungen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen dabei oft übersehen – sowohl in Deutschland als auch international.
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen arbeitet deshalb an neuen Leitlinien. Diese sollen den Ländern dabei helfen, gezielter gegen die sogenannte “intersektionale Diskriminierung” vorzugehen – also gegen die Benachteiligung, die entsteht, wenn sich verschiedene Gründe für Ungleichbehandlung überschneiden, wie Geschlecht und Behinderung.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich an diesem internationalen Prozess beteiligt und im Oktober 2025 eine Stellungnahme eingereicht. Darin zeigt es auf, in welchen Lebensbereichen Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland benachteiligt sind. Es geht um Themen wie Schutz vor Gewalt, Zugang zur Justiz, Gesundheitsversorgung, sexuelle und reproduktive Rechte, politische Mitbestimmung, Armut und die Situation im Alter.
Die neuen UN-Leitlinien sollen helfen, diese Probleme besser sichtbar zu machen. Sie sollen die Staaten dabei unterstützen, gezielte Maßnahmen zu entwickeln und voneinander zu lernen, wie Diskriminierung wirksam bekämpft werden kann. Besonders wichtig ist, dass die Rechte von Frauen, Mädchen, trans, inter, nicht-binären und queeren Menschen mit Behinderungen nicht nur mitgedacht, sondern in den Mittelpunkt gerückt werden. Denn ihre Rechte sind Menschenrechte – und verdienen volle Aufmerksamkeit und Schutz.
Um solche Leitlinien zu entwickeln, ist es wichtig, dass unabhängige Stellen wie Menschenrechtsorganisationen und Initiativen aus der Zivilgesellschaft ihre Erfahrungen einbringen. Ihre Berichte geben ein realistisches Bild davon, wie es betroffenen Menschen wirklich geht. Der UN-Ausschuss wertet all diese Beiträge aus und nutzt sie als Grundlage für die neuen Leitlinien, die dann weltweit Orientierung geben sollen.
Thema: Informationen | 28.10.2025 |